So können Unternehmen ihre Attraktivität als Arbeitgeber steigern
Nahezu in jeder Branche bemängeln Unternehmen, dass sie ihre offenen Stellen schwer oder gar nicht besetzen können. Fachkräfte haben mittlerweile die Qual der Wahl, ihren künftigen Arbeitgeber auszusuchen. Wie kann die Digitalisierung Unternehmen dabei helfen, ihre Attraktivität zu steigern und so den Wettbewerb um Talente für sich entscheiden zu können?
Homeoffice – von der Pflicht zur Kür
Keine Frage, die Corona-Pandemie hat die Arbeitswelt auf den Kopf gestellt. Zuvor waren in den meisten Unternehmen die tägliche Anwesenheit im Büro zu den Kernarbeitszeiten selbstverständlich und das Arbeiten von zu Hause nur in Ausnahmefällen möglich. „Von jetzt auf gleich“ wurden dann die Arbeitnehmer, soweit möglich, ins Homeoffice geschickt. Die Politik hat sogar eine entsprechende zeitlich begrenzte Pflicht angeordnet. Erfreulicherweise sind mittlerweile die letzten Corona-Regeln abgeschafft worden – was aber nicht heißt, dass auch die Arbeitswelt von heute der von 2020 entspricht. Vielmehr hat in vielen Unternehmen mittlerweile das hybride Arbeiten Einzug gehalten. Zahlreiche Menschen haben die Vorteile des Arbeitens aus den eigenen vier Wänden schätzen gelernt und möchten sie auch nicht mehr missen. So gaben im Rahmen der Studie „Randstad Employer Brand Research 2021“ 43 Prozent der Teilnehmer aus Deutschland an, dass das Homeoffice eines der wichtigsten Kriterien bei der Arbeitgeberwahl ist.
Wie können Unternehmen DSGVO-konformes Arbeiten aus dem Homeoffice sicherstellen?
Diese Zahl belegt, dass Unternehmer gefordert sind, flexible Arbeitsmodelle anzubieten, um so das vorhandene Personal zu binden bzw. neue Mitarbeiter zu gewinnen. Mit dem Corona-Ausbruch haben Firmen Prozesse aufgesetzt, die zum Teil aus der Not geboren waren und sich langfristig als wenig praktikabel erwiesen haben. So ist es beispielsweise wenig effizient, einen Kurierfahrer damit zu beauftragen, den täglichen Posteingang aus der Unternehmenszentrale abzuholen, um ihn dann an die Mitarbeiter im Homeoffice auszuhändigen, vom Datenschutz ganz zu schweigen. Ebenso fatal ist es, den zuständigen Mitarbeitern einen unverschlüsselten USB-Stick mit sensiblen Daten mitzugeben oder den HR-Verantwortlichen die Personalakten „vor die Haustür zu stellen“. Vielmehr geht es darum, Maßnahmen zu ergreifen, dass der Mitarbeiter von seinem heimischen Arbeitsplatz aus genauso sicher agieren kann, als wenn er im Unternehmen sitzen würde. Hierzu gehört vor allem die Einrichtung von VPN-Verbindungen bzw. die Nutzung einer Cloud-Lösung.
Die Digitalisierung ist der Enabler für ortsunabhängiges, DSGVO-konformes Arbeiten
VPN-Verbindungen oder eine Cloud-Lösung sind natürlich nur die technischen Voraussetzungen. Darüber hinaus muss sichergestellt sein, dass die geschäftsrelevanten Dokumente im Unternehmensnetz bzw. in der Cloud auch zur Verfügung stehen. Genau dafür ist die Digitalisierung unumgänglich, und zwar sowohl von Bestandsakten als auch des Posteingangs. Liegen beispielsweise Personalakten digital auf dem Unternehmensserver oder in der Cloud vor, können HR-Verantwortliche diese auch aus dem Homeoffice einsehen und ihrer Arbeit nachgehen. Unternehmen können aber flexible Arbeitsmodelle insbesondere dann umsetzen, wenn sie den täglichen Posteingang digitalisieren. Er beinhaltet beispielsweise Geschäftsdokumente, Arbeitsverträge, Rechnungen, Bestellungen, Anträge oder Kundenanfragen – also Dokumente, die zeitnah beantwortet werden müssen. Damit Mitarbeiter auf diese ortsunabhängig zugreifen und entsprechende Prozesse zur weiteren Verarbeitung anstoßen können, ist es erforderlich, den Posteingang zeitnah – idealerweise taggleich - zu digitalisieren und den zuständigen Mitarbeitern zur Verfügung zu stellen. Allerdings verfügen Unternehmen oftmals nicht über die dafür notwendigen Ressourcen. Für diesen Fall ist es empfehlenswert, die Digitalisierung von Bestandsakten und des Posteingangs an einen erfahrenen Dienstleister auszulagern.
So haben wir bereits in zahlreichen Projekten die elektronische Personalakte, die digitale Immobilienakte oder die digitale Kreditakte erfolgreich umgesetzt bzw. übernehmen für viele Unternehmen die digitale Posteingangsverarbeitung. Dabei profitieren unsere Kunden nicht nur davon, dass sie ihren Mitarbeitern flexibles Arbeiten ermöglichen, sondern auch von einer höheren Effizienz und mehr Transparenz, wie die Case Study Bayer Pensions zeigt.
Neben unseren Dienstleistungen stehen wir darüber hinaus unseren Kunden als Partner bei der Einführung einer passenden Software-Lösung für die elektronische Dokumenten-Archivierung zur Verfügung. Mit diesem Paket schaffen wir wichtige Grundlagen dafür, dass New Work tatsächlich funktioniert.
Überzeugen Sie sich und nehmen Sie mit uns Kontakt auf!
Datenverlust kann Unternehmen bei einer Betriebsprüfung teuer zu stehen kommen
Kein Geschäftsführer ist begeistert, wenn sich das Finanzamt zur Steuerprüfung anmeldet. Betroffene plagt dann vor allem die Sorge, ob sämtliche kaufmännischen Unterlagen lückenlos vorliegen. Ist dies nicht der Fall, so kann das für Unternehmen teuer werden. Wie kann die digitale Archivierung dafür sorgen, dass es nicht so weit kommt?
Was ist eine Betriebsprüfung?
Laut Wikipedia ist eine Betriebsprüfung, auch als Außenprüfung bezeichnet, „eine – von der Finanzbehörde im Außendienst vorzunehmende – Gesamtüberprüfung steuerlich relevanter Sachverhalte. Die Außenprüfung dient der Ermittlung, Prüfung und Beurteilung der Verhältnisse eines Steuerpflichtigen, um die Gleichmäßigkeit der Besteuerung sicherzustellen“.
In diesem Rahmen wird vor allem geprüft, ob die Umsatz- bzw. Vorsteuer richtig erhoben wurde. Dafür müssen Unternehmen dem Betriebsprüfer Einsicht in die nach der Abgabenordnung (AO) aufbewahrungspflichtigen Unterlagen gewähren.
Wie lange müssen kaufmännische Unterlagen aufbewahrt werden?
Hier schreibt der Gesetzgeber – abhängig von der Dokumentenart – sechs bzw. zehn Jahre vor. Bei den meisten steuerlich relevanten Unterlagen gilt die lange Frist von zehn Jahren. In unserem Blogbeitrag „Buchhaltung von Ballast befreien“ gehen wir auf die unterschiedlichen Aufbewahrungsfristen konkret ein.
Vor allem die Tatsache, dass Rechnungen zehn Jahre aufbewahrt werden müssen und bei einer Betriebsprüfung hinzugezogen werden können, bereitet Unternehmern die größten Kopfschmerzen. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn die Rechnungen papierbasiert aufbewahrt werden.
Welche Nachteile zeigt eine papierbasierte Archivierung bei der Betriebsprüfung?
Werden Rechnungen papierbasiert aufbewahrt, müssen sie im Rahmen einer Betriebsprüfung langwierig aus unzähligen Aktenordnern zusammengesucht werden, was auf den wartenden Betriebsprüfer alles andere als einen guten Eindruck macht. Vor allem aber ist das Risiko groß, dass die Belege bei unsachgemäßer Lagerung nicht mehr lesbar und damit untauglich sind. Gerade bei Tankquittungen auf Thermopapier ist das oftmals der Fall.
Zudem kann es sogar passieren, dass Rechnungen oder andere kaufmännische Unterlagen durch ein Feuer oder einen Wasserschaden ganz verloren gehen. In der Folge könnte eine Betriebsprüfung nicht vollständig durchgeführt werden und eine Steuerschätzung würde vorgenommen, was in der Regel für Unternehmen ungünstig ist.
Wie kann eine digitale Archivierung im Rahmen der Betriebsprüfung helfen?
Aufgrund der genannten Nachteile ist eine digitale Aufbewahrung kaufmännischer Unterlagen vorzuziehen. Diese sind idealerweise in einem ECM-System archiviert und können dem Betriebsprüfer bei Bedarf vollständig zur Verfügung gestellt werden. ECM-Systeme bieten spezielle Möglichkeiten, mit denen der der Prüfer ausschließlich auf die darin enthaltenen steuerlich relevanten Dokumente zugreifen kann.
Insbesondere durch die Digitalisierung von Geschäftsprozessen können weitere Vorteile generiert werden, wie z. B.
- ein unmittelbarer Zugriff im Tagesgeschäft,
- verkürzte Durchlaufzeiten vom Rechnungseingang bis zur -freigabe,
- eine flexible Arbeitsverteilung,
- die Anbindung an ERP- und FiBu-Systeme und
- ein geringerer Platzbedarf.
Darüber hinaus können elektronisch und postalisch empfangene Rechnungen gemeinsam in einem digitalen Archiv aufbewahrt werden. Der umgekehrte Weg, also per E-Mail eingehende Rechnungen auszudrucken und im Papierarchiv abzulegen, ist hingegen gesetzlich untersagt. Der Betriebsprüfer würde diese Belege nicht anerkennen.
Schlussfolgerung
Die digitale Archivierung bietet zahlreiche Vorteile. Insbesondere kann sie den Stress bei einer Betriebsprüfung deutlich minimieren. Wenn auch Sie sich von Ihren Papierarchiven befreien und somit einem Besuch vom Finanzamt gelassener entgegensehen wollen, dann freuen wir uns auf Ihre Kontaktaufnahme.
Aufbewahrungspflichten und -fristen bei Personalakten
Nachdem wir im vergangenen Blogbeitrag auf den Datenschutz und die Datensicherheit bei Personalakten eingegangen sind, geht es in diesem Artikel um das Aufbewahren und Löschen von Personalunterlagen. Hierzu schreibt der Gesetzgeber unterschiedliche Aufbewahrungszeiten und Löschpflichten bei Personalunterlagen vor. Wie kann die digitale Personalakte dabei helfen, diese einzuhalten?
Welche Fristen sind bei Personalunterlagen zu beachten?
Grundsätzlich beinhalten Personalakten Unterlagen und Informationen, die den Arbeitnehmer und sein Arbeitsverhältnis betreffen. Zwar gibt es kein Gesetz, das Unternehmen dazu verpflichten würde, Personalakten zu führen, allerdings erweisen sie sich ab einer gewissen Mitarbeiterzahl oft als vorteilhaft. Denn Arbeitgeber müssen einige mitarbeiterrelevante Unterlagen über Jahre aufbewahren, sodass im Laufe der Zeit meist eine dicke Akte entsteht. Konkret gelten folgende Fristen:
- Allgemeine Personalunterlagen, wie Arbeitsverträge, Arbeitszeugnisse oder Zusatzvereinbarungen, sind so lange aufzubewahren, wie der Arbeitnehmer Ansprüche geltend machen könnte. Hierzu schreibt der § 195 BGB eine Aufbewahrungsfrist von drei Jahren vor.
- Unterlagen, die für den Jahresabschluss relevant sind, wie Lohnjournale und Buchungsbelege müssen laut der Abgabenordnung zehn Jahre lang aufbewahrt werden.
- Beitragsabrechnungen zu Sozialversicherungsträgern werden fünf Jahre aufbewahrt (§ 165 SGB VII).
- Dokumente, aus denen Ansprüche auf Leistungen aus der betrieblichen Altersvorsorge hervorgehen, sollten nach § 18a BetrAVG immerhin 30 Jahre aufbewahrt werden.
- Bewerbungsunterlagen müssen nach sechs Monaten vernichtet werden, sofern dem Kandidaten eine Absage erteilt worden ist.
Welche Löschpflichten gibt es bei Abmahnungen?
Für zu Recht erteilte Abmahnungen gibt es kein Verfallsdatum. Ist die Rüge einmal in der Personalakte enthalten, so wird sie also nicht nach Ablauf einer bestimmten Frist gelöscht. Anders sieht es bei unberechtigten Abmahnungen aus. Hier ist der Arbeitgeber sogar dazu verpflichtet, diese aus der Personalakte zu entfernen.
Papierbasierte Unterlagen lassen nur ein Sortierkriterium zu
Führen Unternehmen ihre Personalunterlagen auf Papier, dann können sie die erforderlichen Ordner oder Hängemappen entweder pro Mitarbeiter oder nach der Dokumentenart anlegen. Beide Herangehensweisen haben ihre Vor- und Nachteile. Erfolgt die Ablage nach Mitarbeiter, so hat der HR-Verantwortliche alle Unterlagen zu einer Person zusammengefasst vor sich liegen. Allerdings muss er, wenn eine Aufbewahrungsfrist verstrichen ist, jede Personalakte anfassen und die entsprechenden Unterlagen händisch aussortieren. Werden die Unterlagen hingegen nach Dokumentenart pro Kalenderjahr sortiert, so können sie nach Ablauf der Aufbewahrungszeit „in einem Rutsch“ vernichtet werden. Jedoch fehlt dem HR-Verantwortlichen bei dieser Anordnung die bisweilen nötige Sicht auf alle Unterlagen eines Mitarbeiters.
Wie können Dokumente in digitalen Personalakten gefunden werden?
Bei der digitalen Personalakte sieht das Ganze anders aus, vorausgesetzt, dass jedes Dokument als eine PDF-Datei in einem DMS bzw. ECM-System gespeichert wird. Darüber hinaus sollte jedes Dokument klassifiziert (z. B. Krankenversicherungsnachweis, Vertrag zur betrieblichen Altersvorsorge, Entgeltnachweis), mit dem Dokumentendatum und natürlich der Personalnummer indiziert sein. HR-Verantwortliche können sich dann über die Suchfunktion alle oder auch nur bestimmte Unterlagen eines Mitarbeiters anzeigen lassen. Zugleich haben sie die Möglichkeit, mitarbeiterübergreifend bestimmte Dokumente, wie z. B. die Verdienstabrechnungen der gesamten Belegschaft, aufzurufen. Über die Suche nach dem Dokumentendatum kann die Trefferliste weiter eingegrenzt oder beispielsweise alle Lohnunterlagen, die älter als sechs Jahre sind, aufgerufen und gelöscht werden.
Welches sind die Vorteile digitaler Personalakten?
Die digitale Personalakte kann also auch dabei helfen, gesetzliche Aufbewahrungspflichten und fristen einzuhalten. Die zahlreichen weiteren Argumente, die ebenfalls dafürsprechen, digitale Personalakten einzuführen, haben wir hier für Sie zusammengefasst.
Sie wollen erfahren, wie die Einführung der digitalen Personalakte vonstattengeht? Dann schauen Sie sich die Aufzeichnung unserer Websession zu diesem Thema an oder vereinbaren Sie mit uns einen Termin für ein kostenloses Erstberatungsgespräch.
Datenschutz und Datensicherheit bei Personalakten
Arbeitsverträge, Versicherungspolicen, Sozialversicherungsbescheinigungen, Gehaltsnachweise … In Personalakten sind zahlreiche Unterlagen hinterlegt, die es zu schützen gilt. Doch wie kann hier die digitale Personalakte helfen? Die Antwort darauf liefert dieser Blogbeitrag.
Was ist der Unterschied zwischen Datenschutz und Datensicherheit?
Oftmals werden die Begriffe „Datenschutz“ und „Datensicherheit“ synonym verwendet, was allerdings nicht korrekt ist. Beim Datenschutz geht es insbesondere um die Frage, ob Unternehmen personenbezogene Daten überhaupt ablegen und verarbeiten dürfen – und falls ja, wie.
In Bezug auf die Personalakte hat das Portal datenschutz.org folgende Datenschutzgrundsätze definiert:
- Für die Ablage personenbezogener Daten in der Personalakte bedarf es entweder der Zustimmung des betroffenen Arbeitnehmers oder aber einer gesetzlichen Grundlage, die dies gestattet oder bestimmt.
- Es gilt das Gebot der Datensparsamkeit.
- Die Daten dürfen nur zweckgebunden erhoben, verarbeitet und genutzt werden.
Hingegen hat die Datensicherheit zum Gegenstand, erhobene Daten zu schützen, und zwar unabhängig von einem etwaigen Personenbezug. Sie erfordert insbesondere Maßnahmen, die vor unbefugter Einsichtnahme, Datenverlust, -zerstörung oder -änderungen schützen.
Wie erfolgt eine datensichere Aufbewahrung von Personalakten?
Das Bundesdatenschutzgesetz, kurz BDSG, unterscheidet nicht, ob Personalakten digital oder papierbasiert aufbewahrt werden. Dem Gesetzgeber geht es vielmehr ausschließlich darum, dass die Datensicherheit gewährleistet wird. Hierbei punktet die digitale Personalakte gegenüber der analogen in vielerlei Hinsicht. So lassen sich analoge Akten nur schwer vor Verlust durch Wasser oder Feuer schützen. Zudem müssen sie als Schutz vor unberechtigtem Zugriff in verschlossenen Räumen bzw. Schränken aufbewahrt werden, was beispielsweise im Homeoffice kaum realisierbar ist.
Dagegen können digitale Personalakten auch remote eingesehen werden, sodass Mitarbeiter aus dem HR-Bereich ihren Aufgaben bequem von zuhause aus nachgehen können. Ein inner- bzw. außerbetrieblicher Transport, der ebenfalls mit einem Verlustrisiko verbunden ist, entfällt. Darüber hinaus sind digitale Daten vor Naturgewalten geschützt, wenn regelmäßig Backups angelegt und extern gelagert werden. Mithilfe von Zugriffsrechten können digitale Personaldaten nur berechtigten Personen zugänglich gemacht werden, meist dem betreffenden Mitarbeiter selbst, seinen Vorgesetzten sowie den jeweiligen HR-Verantwortlichen. Nicht zuletzt ist es empfehlenswert, an diese Personen mit einem präzisen Rollenkonzept bestimmte Rechte zu vergeben, also zu definieren, ob sie die Akte nur einsehen oder Dokumente bearbeiten, hinzufügen oder löschen dürfen.
Wie trägt die digitale Personalakte zu einem effizienteren Arbeiten bei?
Neben der leichteren Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben hat die digitale Personalakte weitere Vorteile, wie schnellere HR-Prozesse, geringere Kosten und weniger Platzbedarf. Konkret reduzieren sich die Bearbeitungszeiten, denn das Zusammensuchen von Dokumenten sowie deren Ablage entfällt. Der Zugriff auf einzelne Bestandteile der Akte wird durch deren einheitliche Struktur zusätzlich beschleunigt. So hat die Personalabteilung mehr Kapazitäten, um sich wichtigen Themen wie dem Recruiting, dem Talentmanagement oder der Mitarbeiterentwicklung zu widmen.
Papierakten in digitale Personalakten migrieren – selber machen oder an einen Dienstleister geben?
Unternehmen, die zu dem Entschluss gekommen sind, ihre analogen Personalakten zu digitalisieren, stehen vor der Frage, ob sie dies selbst vornehmen oder einen Dienstleister damit beauftragen wollen. Allerdings scheitert der Plan, die Akten in Eigenregie zu scannen, meist am fehlenden Personal, da nur ein kleiner Kreis an Mitarbeitern die sensiblen und vertraulichen Dokumente einsehen darf und mit den täglichen Arbeiten beschäftigt ist. Hinzu kommt, dass Unternehmen in der Regel nicht über das notwendige technische Equipment und Know-how verfügen. Daher ist das Auslagern des Digitalisierungsprojekts an einen Dienstleister oft die bessere Wahl. Er sorgt nicht nur für eine schnelle Bereitstellung der digitalen Personalakten, sondern bereitet deren Inhalte auch für eine automatisierte Ablage und automatisierte Prozesse auf. Auch die Klassifizierung der Dokumente, die Erfassung des Dokumentendatums und die Bereinigung der Akten können qualifizierte Dienstleister übernehmen.
HR-Abteilungen, die digitale Personalakten richtig einsetzen, bewegen sich rechtlich und organisatorisch auf sicherem Terrain. Zudem lassen sich durch die Automatisierung von Standardprozessen frei werdende Ressourcen für strategische Zwecke nutzen. Eine Checkliste zur Umsetzung digitaler Personalakten haben wir hier für Sie zusammengestellt.
Buchhaltung von Ballast befreien
Zu jedem Jahresbeginn können Buchhaltungsabteilungen Dokumente, deren Aufbewahrungsfristen erreicht wurden, vernichten. In diesem Blogbeitrag fassen wir zusammen, welche Unterlagen das konkret sind und welche Vorteile es hat, wenn diese digital vorliegen und mit Metadaten versehen sind.
Kaufmännische Unterlagen mit Aufbewahrungsfristen
Der Gesetzgeber schreibt für Unternehmen unterschiedliche Aufbewahrungsfristen vor. So besagt § 147 der Abgabenordnung (AO), dass
- Bücher und Aufzeichnungen, Inventare, Jahresabschlüsse, Lageberichte, die Eröffnungsbilanz sowie die zu ihrem Verständnis erforderlichen Arbeitsanweisungen und sonstigen Organisationsunterlagen,
- die empfangenen Handels- oder Geschäftsbriefe,
- Wiedergaben der abgesandten Handels- oder Geschäftsbriefe,
- Buchungsbelege sowie
- Unterlagen nach Artikel 15 Absatz 1 und Artikel 163 des Zollkodex der Europäischen Union
zehn Jahre aufbewahrt werden müssen. Unternehmen sollten dabei beachten, dass „die Aufbewahrungsfrist mit dem Schluss des Kalenderjahrs [beginnt], in dem die letzte Eintragung in das Buch gemacht, das Inventar, die Eröffnungsbilanz, der Jahresabschluss oder der Lagebericht aufgestellt, der Handels- oder Geschäftsbrief empfangen oder abgesandt worden oder der Buchungsbeleg entstanden ist, ferner die Aufzeichnung vorgenommen worden ist oder die sonstigen Unterlagen entstanden sind“. Konkret bedeutet dies, dass nunmehr beispielsweise Rechnungen vernichtet werden können, die bis zum 31. Dezember 2012 erstellt bzw. eingegangen sind.
Für folgende Unterlagen gilt lediglich eine Aufbewahrungsfrist von sechs Jahren:
- Schriftwechsel und Geschäftsbriefe
- Versicherungspolicen (nach Ablauf)
- Finanzberichte
- Betriebsprüfungsberichte
- Jahresabschlusserklärungen
- Angebote mit Auftragsfolge
- Bankbürgschaften und Darlehensunterlagen
- Exportunterlagen
- Lohnkonten
- Mahnbescheide
- Geschenknachweise
- Kalkulationsunterlagen
Digitale versus analoge Archivierung
Ob Unternehmen diese steuerlich relevanten Unterlagen analog oder digital aufbewahren, ist dem Finanzamt grundsätzlich egal. Allerdings gibt es Dokumente, die aufgrund rechtlicher oder interner Vorschriften dennoch im Original aufbewahrt werden müssen, etwa Eröffnungsbilanzen, Jahresabschlüsse und Konzernabschlüsse (§ 257 Abs. 3 Satz 1 HGB, § 147 Abs. 2 Satz 1 AO).
Bei allen anderen buchhaltungsrelevanten Dokumenten ist eine digitale Ablage aus mehreren Gründen vorzuziehen. Im Tagesgeschäft sind dies vor allem ein schnellerer Zugriff, eine höhere Auskunftsbereitschaft, einfachere Mechanismen zur Datensicherung sowie eine größere Sicherheit vor Ausfällen. Darüber hinaus ist aber auch die platzsparendere Aufbewahrung digitaler Dokumente gegenüber papierbasierten ein nicht zu unterschätzendes Argument, wie folgendes Rechenbeispiel zeigt:
Fallen in der Buchhaltung monatlich 1.000 Dokumente an, so sind dies pro Jahr 12.000. Rechnungen umfassen erfahrungsgemäß rund 1,5 Blatt pro Dokument, sodass jährlich 18.000 Papierbögen zusammenkommen, die in 45 Aktenordnern (à 400 Blatt) aufbewahrt werden können. Bei einer zehnjährigen Aufbewahrungsdauer ergeben sich daraus ca. 40 laufende Meter Platzbedarf!
Digitalisierung – deutlich mehr als nur Scannen
Damit Unternehmen den größtmöglichen Nutzen aus den Digitalisaten ziehen können, sollten sie bei deren Verarbeitung ihr besonderes Augenmerk auf jene Punkte richten, die wir in dem Beitrag „Erfolgreiches Digitalisieren von Dokumenten – deutlich mehr als bloßes Scannen“ zusammengefasst haben. Im Zusammenhang mit dem gezielten Löschen von Dokumenten nach Ablauf ihrer Aufbewahrungsfrist sind hierbei vor allem ihre Klassifizierung sowie das Hinterlegen des Erstelldatums zu nennen. Mit der Klassifizierung nach Dokumentenart lassen sich in einem ECM-System beispielsweise alle Rechnungen anzeigen. Sind diese mit dem Erstelldatum versehen, das dem Scandatum entspricht, können Anwender jene selektieren, deren Aufbewahrungsfrist verstrichen ist, und dann entscheiden, ob sie tatsächlich gelöscht werden sollen. Dieser Prozess nimmt nur wenig Zeit in Anspruch, sollte aber vollständig dokumentiert werden. Damit ist jederzeit nachweisbar, welche Dokumente zu welchem Zeitpunkt gelöscht wurden und wer dazu die Freigabe erteilt hat.
Was passiert mit den Papierunterlagen nach dem Digitalisieren?
Das Löschen der Digitalisate ist das eine, die Vernichtung der ursprünglichen Papierdokumente das andere. Unternehmen, welche die Digitalisierung ihrer Unterlagen an einen Dienstleister ausgelagert haben, können diesen auch damit beauftragen, die Papierdokumente nach dem Scannen und dem Ablauf einer zu definierenden Aufbewahrungsfrist zu vernichten. Dazu sollten sie sich vom Anbieter nachweisen lassen, dass dies datenschutzkonform erfolgt und er damit höhere Sicherheitsstufen als der eigene Reißwolf einhält.
Wenn Sie Ihre kaufmännischen Unterlagen nicht nur digitalisiert, sondern auch mit wertvollen Informationen angereichert erhalten wollen, dann freuen wir uns über Ihre Kontaktaufnahme.
Digitale Post: Ausgangspunkt für effiziente Prozesse
Viele Unternehmen erhalten nach wie vor täglich zahlreiche Briefe, die verteilt und verarbeitet werden müssen. Die Basis hierfür schafft die Digitalisierung des Posteingangs. Unternehmen profitieren so vor allem von schnelleren Prozessen, der Möglichkeit, ortsunabhängig zu arbeiten und mehr Transparenz. In diesem Blogbeitrag erläutern wir die grundsätzlichen Anforderungen für eine effiziente digitale Posteingangsverarbeitung und vermitteln praktische Tipps für eine erfolgreiche Umsetzung.
Digitaler Posteingang – viel mehr als „Briefe scannen“
Es ist naheliegend, dass bei der Digitalisierung der Eingangspost auf die Poststelle zusätzliche Aufgaben zukommen. Zunächst sortiert sie die Poststücke u. a. nach Empfängergruppen, denn bestimmte Personenkreise, z. B. Vorstände, die Personalabteilung oder Betriebsräte, möchten oder müssen ihre Eingangspost ungeöffnet erhalten. Im Fachjargon unterscheidet man zwischen White List und Black List:
- White List: Entsprechende Poststücke können direkt digitalisiert und anschließend nach ausführlichen Anweisungen bearbeitet werden.
- Black List: Anhand von Absender, Empfänger oder Typ – etwa ein amtliches Schreiben – werden diese Poststücke nicht der Regelverarbeitung zugeführt, sondern erhalten eine dezidiert beschriebene Sonderbehandlung, die auch Versandhinweisen folgt (z. B. „sofort“, „persönlich“).
Anschließend werden die Poststücke aus der White List für das Scannen vorbereitet. Hierzu gehören – neben dem Öffnen der Briefumschläge mit geeigneten Briefschlitzmaschinen – das Auseinanderfalten der Briefe, das Entfernen von Klammern und Heftungen, das Reparieren von Schäden und ggf. das Kopieren bzw. Optimieren schlechter Vorlagen. Diese Tätigkeiten müssen sehr sorgfältig durchgeführt werden, denn nur einwandfreie Dokumentenvorlagen gewährleisten eine hohe Qualität der digitalisierten Images. Im Anschluss werden die Briefe mit geeigneten Scannern digitalisiert. Hierbei kommen – je nach Beleggut und Anforderungen – unterschiedliche Geräte zum Einsatz. DIN A4-Dokumente lassen sich mit Hochleistungsscannern, die als Einzugsscanner konzipiert sind, sehr schnell verarbeiten. Müssen spezielle Anforderungen wie Paginierung oder das Aussortieren von bestimmten Dokumenten berücksichtigt werden, erschwert dies die Scannerauswahl. Enthält der Posteingang auch großformatige Zeichnungen oder geöste Dokumente, beispielsweise Urkunden, dann müssen diese aussortiert und mit speziellen Plan- oder Buchscannern verarbeitet werden. Unternehmen, die die Digitalisierung des Posteingangs an einen Dienstleister auslagern, profitieren davon, dass dieser in ihren Produktionsstätten diese unterschiedlichen Scanner nutzen und sie selbst keine Investitionen in die kostspielige Hardware tätigen müssen.
Diese Schritte bilden allerdings nur den geringsten Teil der Wertschöpfung durch Digitalisierung. Viel mehr noch geht es darum, in den darauffolgenden Prozessen die Digitalisate mit Metadaten (Indexwerten) anzureichern und zu klassifizieren.
- Die Indexierung von Dokumenten erfolgt durch eindeutige Kriterien, die das Dokument beschreiben und dessen Auffinden überhaupt erst ermöglichen. Gängige Attribute sind der Empfänger bzw. die Abteilung, das Eingangsdatum und eine fortlaufende Nummer, mit denen die einzelnen Schriftstücke versehen werden. Die Liste ist beinahe beliebig erweiterbar um zusätzliche organisatorische und technische Attribute.
- Dagegen bedeutet eine Klassifizierung von Dokumenten, ihnen eine Dokumentenart wie beispielsweise Bestellung, Rechnung oder Kundenbeschwerde zuzuweisen. So können die Schriftstücke direkt den jeweiligen Prozessen oder Abteilungen zugeordnet werden.
Damit diese Schritte nicht manuell, sondern automatisiert erfolgen, werden die Dokumente mit einer OCR-Lösung ausgelesen. Auf dieser Basis werden relevante Daten und die Dokumentenart schnell erkannt. Der Einsatz von KI-Software kann hier für eine Prozessbeschleunigung sorgen. Für eine hohe Trefferquote sollten die intelligenten Systeme mit Originaldokumenten antrainiert werden. So ist es heute möglich, den physischen Posteingang weitestgehend automatisiert zu indexieren bzw. zu klassifizieren und zu verarbeiten, wie der Erfahrungsbericht eines Telekommunikationsdienstleisters zeigt. Höhere Automatisierungsquoten lassen sich bei einzelnen Dokumentenarten und durch Optimierung der bestehenden Prozesse durchaus erzielen.
Um sicherzustellen, dass die Digitalisate die erforderliche Qualität aufweisen, sollten sie dann visuell geprüft werden. Zentral sind dabei
- die Lesbarkeit,
- das Erkennen von Leerseiten,
- die richtige Leserichtung und
- die Vollständigkeit.
Deutlich wird somit, dass der Umstieg von einer analogen auf eine digitale Posteingangsverarbeitung ein komplexes Projekt ist, das sorgfältig vorbereitet werden sollte.
Einführung der digitalen Posteingangsverarbeitung
Damit das Vorhaben gelingt, sollten Unternehmen mit der Ist-Analyse ihres Posteingangs und einer Erfassung ihrer Rahmenbedingungen beginnen. Dabei werden Fragen nach der Menge der zu digitalisierenden Dokumente, ihrer Beschaffenheit (Farbe oder Schwarz-Weiß, Formate, Formulare, Handschrift) und ihrer weiteren Bearbeitung beantwortet. In diesem Zusammenhang sind unbedingt alle Kanäle zu berücksichtigen, also auch der Posteingang per E-Mail, Fax oder über das Kontaktformular der Homepage. Analog eingehende Faxe erfordern dieselben Schritte wie die Briefpost. E-Mails oder Nachrichten aus Kontaktformularen gehen zwar bereits digital ein, sollten aber für eine automatisierte Verarbeitung ebenfalls indexiert und klassifiziert werden.
Die so gewonnenen Informationen dienen als Grundlage, um den Prozess der Posteingangsverarbeitung in einem Soll-Konzept neu zu strukturieren. Hier sollten Unternehmen vor allem darüber nachdenken, welche Dokumentenarten besonders zeitkritisch sind. Dies sind beispielsweise Rechnungen, Verträge oder Anträge, für die im Service Level Agreement (SLA) eine maximale Verarbeitungszeit hinterlegt werden sollte.
Darüber hinaus sollte im SLA definiert werden, wie der Auftraggeber die Digitalisate erhält. Der schlankeste Weg ist, dass sie direkt in das Zielsystem importiert werden. Alternativ erhält er sie per E-Mail oder über einen digitalen Postkorb, um sie so zunächst seinen Mitarbeitern zur Verfügung zu stellen.
Auf Basis dieser Rahmendaten erfolgt der Roll-out. Dabei ist eine sukzessive Herangehensweise empfehlenswert. So können zunächst beispielsweise nur bestimmte Dokumentenarten oder jene Poststücke, die eine bestimmte Abteilung adressieren, digitalisiert werden. Verläuft der Initialbetrieb erfolgreich, kann das Projekt schrittweise mit weiteren Dokumentarten bzw. Abteilungen ausgerollt werden.
Wichtig ist, Stakeholder wie die Mitarbeiter, den Betriebsrat oder die Geschäftsleitung von Anfang an eng in das Projekt einzubinden.
Vorteile des Auslagerns der Posteingangsverarbeitung
Delegieren Unternehmen die Digitalisierung des Posteingangs an einen kompetenten Dienstleister, dann profitieren sie von seinem Know-how und seinen technischen Möglichkeiten. Er unterstützt bereits bei der Ist-Analyse und optimiert gemeinsam mit den Projektverantwortlichen die Prozesse rund um die digitale Posteingangsverarbeitung. Sein Wissen kann vor allem dazu beitragen, das Projekt bereits im Vorfeld in die richtigen Bahnen zu lenken.
Darüber hinaus unterhält er für die Verarbeitung des Posteingangs die dazu erforderliche Hard- und Software, die skalierbar zum Einsatz kommt und so auch Schwankungen beim Posteingang abfangen kann.
Die Vorteile des Outsourcings auf einen Blick:
- Personal in der Poststelle reduzieren
- Transparente Abrechnung über Pauschalen (Kostenkontrolle)
- Investitionen in Hard- und Software entfallen
- Schnellere Projektrealisierung
- Fokussierung auf das Kerngeschäft mit optimaler Nutzung vorhandener Ressourcen
- Schwankungen abfangen
Anforderungen an einen Dokumentendienstleister
Bei der Digitalisierung des Posteingangs entscheiden Details über den Erfolg. Deshalb sind Unternehmen gut beraten, sich ein umfassendes Bild von jenen Dienstleistern zu machen, die sie in die engere Wahl ziehen, und dabei auf einige wesentliche Kriterien zurückzugreifen:
- Zunächst sollten Unternehmen sich Referenzen vorzeigen lassen, womit ein Dokumentendienstleister seine Expertise nachweisen kann.
- Ein schlüssiges Datenschutzkonzept ist darüber hinaus unabdingbar. Dazu gehört, dass der Dienstleister die ausschließliche Verarbeitung der Dokumente in Deutschland belegt.
- Beim Besuch seiner Produktionsstätte können sich Interessenten „live“ davon überzeugen, dass der Dienstleister ihre Anforderungen erfüllen kann und auch die notwendigen Maßnahmen zur Einhaltung des Datenschutzes ergreift.
- Wesentlich ist auch die Bereitschaft, ein Service Level Agreement (SLA) zu unterzeichnen, in dem der Leistungsumfang, die Reaktionszeiten und der Zeitplan der Verarbeitung des Posteingangs vertraglich vereinbart sind.
- Eine fachkundige Betreuung sollte während der Zusammenarbeit gewährleistet sein, indem der Dienstleister seinen Kunden kompetente und jederzeit erreichbare Ansprechpartner zuweist.
- Der Dienstleister sollte sämtliche Kanäle des hybriden Posteingangs zusammenführen können, also nicht nur die Papierpost, sondern auch E-Mails, Telefaxe oder Anfragen über Kontaktformulare und Apps.
- Damit der Dokumentendienstleister den Posteingang schnell digitalisieren kann, ist es zwar von Vorteil, wenn er in räumlicher Nähe zu seinen Kunden sitzt. So ist sichergestellt, dass er die Briefpost zeitnah abholen kann. Alternativ besteht aber auch die Möglichkeit, dass der Auftraggeber ein Postfach in unmittelbarer Nähe des Dienstleisters einrichtet. Nicht zuletzt zeichnen ein DSGVO-konformer Transport mit eigenen GPS-getrackten Fahrzeugen sowie datenschutzkonforme Behältnisse für den Transport der Briefpost einen professionellen Dienstleister aus.
Fazit
Die Einführung einer digitalen Posteingangsverarbeitung bedeutet mehr, als lediglich einen Scanner zu bedienen. Schließlich geht es nicht nur darum, Papierdokumente zu digitalisieren, sondern sie in wertvolle Assets zu verwandeln. Nur so lässt sich der Posteingang innerhalb der Folgeprozesse automatisiert verarbeiten. Hier können Dokumentendienstleister weitreichend unterstützen, sodass Unternehmen ihre Beschäftigten von Routinetätigkeiten entlasten, Kundenanfragen schneller beantworten und – last, but not least – Platz für die Aufbewahrung von Papierdokumenten einsparen.
TROPPER optimiert Posteingangsverarbeitung bei der Bayer Direct Services GmbH
Die Bayer Direct Services GmbH, eine Tochtergesellschaft der Bayer AG, hat die Digitalisierung ihres Posteingangs an die TROPPER DATA SERVICE AG ausgelagert. Seitdem profitiert das Unternehmen vor allem von einer zuverlässigeren Postzustellung an seine Abteilungen und von einer höheren Mitarbeitereffizienz.
Der Bayer-Konzern unterhält weltweit insgesamt sieben Service-Center, die insbesondere Tätigkeiten im HR-Bereich, in dem Accounting, Source to Pay und Order to Cash übernehmen. In Deutschland ist dies die Bayer Direct Services GmbH mit Sitz in Leverkusen, die monatlich etwa 2.500 Briefe mit circa 7.000 Seiten erhält. Dazu gehören Personaldokumente wie Prüfungsunterlagen oder Einstellungs- bzw. Aufhebungsverträge, Fortbildungs- und Zeitmanagementunterlagen.
Bis Ende 2021 lasen die zuständigen Mitarbeiter die eingehenden Briefe quer, um sie dann den zuständigen Abteilungen zuzuordnen. Dabei kam es immer wieder zu Irrläufern, welche die Postbearbeitung verzögerten. Ein weiterer Nachteil dieser Vorgehensweise war, dass die Abteilungen die Briefe aus der Poststelle abholen mussten, was unnötig Zeit kostete. Darüber hinaus digitalisierten die Verantwortlichen in den Abteilungen die Briefe dann in sehr unterschiedlicher Qualität. „Diese Missstände wollten wir beheben und haben uns entschieden, den Posteingang von einem externen Dienstleister digitalisieren zu lassen“, berichtet Projektleiter Ömer Istanbullu, Mitglied des Teams Business Support bei der Bayer Direct Services GmbH, und ergänzt: „Da der Bayer-Konzern bereits in vielen Bereichen vom Digitalisierungs-Know-how der TROPPER DATA SERVICE AG profitiert, haben wir uns dann auch schnell dazu entschieden, dieses Projekt mit diesem Unternehmen zu realisieren.“
Seit Januar 2022 digitalisiert TROPPER nun tagesaktuell den Posteingang der Bayer Direct Services GmbH. Dazu holt der Dokumentendienstleister deren Post täglich bei der Chemion Logistik im Chempark Leverkusen sowie aus einem Gebäude von Bayer Direct Services in datenschutzkonformen Behältern ab und transportiert sie anschließend in seine Produktionsstätte. Hier werden zunächst jene Briefe, die als „persönlich“ oder „vertraulich“ gekennzeichnet sind oder die gemäß der Dokumententypenliste nicht gescannt werden dürfen, aussortiert. Die aussortierten Briefe werden nicht verarbeitet, sondern von TROPPER am Folgetag dem Kunden wieder übergeben. Auch Verträge, die zu unterschreiben sind, erhält Bayer Direct Services am Folgetag in Papierform.
Die zu digitalisierenden Briefe werden geöffnet und erhalten dann einen Barcode für die weitere Verarbeitung bei TROPPER. Dieser dient auch zur Wiederauffindbarkeit der Originalbelege, sollten diese doch später noch einmal benötigt werden. Anschließend werden die Briefe gescannt und von den TROPPER-Mitarbeitern mittels einer Software klassifiziert. Diese Klassifizierung ermittelt den Dokumententyp und die mit dem jeweiligen Dokumententyp verknüpften E-Mail-Empfänger. Im Zuge der Klassifizierung findet auch eine Qualitätskontrolle der Belege statt. Danach werden PDF-Dateien von jedem Vorgang erzeugt und diese in einer E-Mail als Datei-Anhang an die jeweiligen Kundenadressen versendet.
Ömer Istanbullu fasst zusammen: „Wir erhalten von unseren Kollegen positives Feedback zum neuen Prozessablauf. Sie profitieren von der Arbeitserleichterung, einer geringen Fehlerquote bei der Postzuordnung und minimierten Wegezeiten. Zum erfolgreichen Projektverlauf hat sicherlich auch beigetragen, dass wir unsere Abteilungen von Anfang an eingebunden haben und sie aktiv an der Prozessgestaltung beteiligt waren.“
Bitkom-Studie unterstreicht die Relevanz von Dokumentendienstleistern bei der automatisierten Rechnungsverarbeitung wie auch im Bestellprozess
Nach einer kürzlich vom Bitkom durchgeführten Befragung verschicken 72 Prozent der Unternehmen in Deutschland mindestens die Hälfte ihrer Rechnungen digital. Da aber nur eine Minderheit hierbei strukturierte Formate nutzt, können diese digitalen Dokumente nicht automatisiert verarbeitet werden. Außerdem gaben weniger als die Hälfte der Teilnehmer an, dass sie dem Austausch strukturierter elektronischer Belegdaten, etwa aus Bestellungen, Lieferscheinen oder Ausschreibungen, eine hohe Relevanz beimessen. Somit fehlt vielen Unternehmen eine ganzheitliche Sicht auf ihren Beschaffungsprozess. Dokumentendienstleister können dafür sorgen, diese Baustellen zu schließen.
Eingangsrechnungen in wertvolle Assets verwandeln
Grundsätzlich ist es erfreulich, dass Unternehmen Rechnungen zunehmend digital versenden. Wenn aber ein Empfänger diese nur als simple PDF-Dateien, also als digitales Abbild ohne hinterlegte strukturierte Informationen, erhält, hat er lediglich einen geringen Mehrwert. Er kann die Rechnungen zwar elektronisch archivieren und damit Platz sparen, sie jedoch nicht automatisiert verarbeiten. Dafür ist es notwendig, dass die buchungsrelevanten Daten extrahiert werden. Dokumentendienstleister helfen an dieser Stelle, indem sie die Rechnungen mittels Optical-Character-Recognition (OCR)-Technologien auslesen, gegen die Stammdaten validieren und ihren Kunden qualitätsgesichert zur Verfügung stellen. Dabei sind sie in der Lage, sowohl die per E-Mail als auch die per Post eingehenden Rechnungen entgegenzunehmen und für das Zielsystem ihrer Kunden einheitlich aufzubereiten. So entstehen für die Unternehmen wertvolle Assets.
Mehr Transparenz bei Bestellungen
Ein weiterer Punkt, den die Bitkom-Befragung offenbart, ist die Tatsache, dass Bestellungen und Lieferscheine häufig ausschließlich in Papierform vorliegen, was eine Dunkelverarbeitung von Rechnungen unmöglich macht. Darüber hinaus kann der Logistikprozess nicht vollständig digital abgebildet werden. Eine Folge sind unberechtigte Forderungen, beispielsweise wenn ein Lieferant an ein Handelsunternehmen statt der bestellten zehn Paletten Waschmittel nur acht ausliefert. Kann der Einkauf bei der Rechnungsprüfung nicht auf die Lieferscheine zugreifen, wird die unvollständige Lieferung sehr wahrscheinlich nicht erkannt. Daher ist es für Unternehmen empfehlenswert, sämtliche im Beschaffungsprozess anfallenden Dokumente zu digitalisieren und auch auszulesen, was professionelle Dokumentendienstleister zuverlässig erledigen.
Ist auch Ihr Beschaffungsprozess von Medienbrüchen gekennzeichnet bzw. erhalten Sie teilweise noch unstrukturierte Rechnungen? Dann freuen wir uns auf Ihre Kontaktaufnahme. Wir zeigen Ihnen gern, wie wir Sie dabei unterstützen können, Ihre kaufmännischen Dokumente vollständig automatisiert zu verarbeiten.
Webinar zur Whistleblower-Richtlinie und zum Hinweisgeberschutzgesetz
Unser Partner SD Worx, Anbieter von HR- und Payroll-Lösungen, veranstaltet gemeinsam mit der CURACON Rechtsanwaltsgesellschaft am 20. September ab 11.00 Uhr ein Webinar über das kommende Hinweisgeberschutzgesetz, das auf der EU-Whistleblower-Richtlinie basiert. In diesem Webinar geben die Experten Einblicke in das Thema Whistleblowing, zeigen Chancen und Risiken für Unternehmen und Whistleblower auf und geben einen Ausblick auf relevante angrenzende Rechtsgebiete sowie die Einrichtungs- und Betriebspflicht von Meldekanälen.
Weitere Informationen und eine Anmeldemöglichkeit finden Sie hier: https://www.sdworx.de/de-de/blog/arbeitsrecht/die-whistleblower-richtlinie-der-eu-was-versteckt-sich-dahinter
Erfolgreiches Digitalisieren von Dokumenten – deutlich mehr als bloßes Scannen
In zwei Artikeln haben wir uns bereits mit den Anforderungen beschäftigt, die sich im Rahmen der Vorbereitung eines Digitalisierungsprojekts sowie für eine reibungslose Logistik zwischen Unternehmen und Scandienstleister an Letzteren stellen. In diesem Beitrag geht es nunmehr um die Verarbeitung von Dokumenten. Hierauf sollten Unternehmen ihr besonderes Augenmerk richten, schließlich steht und fällt die weitere Nutzung der digitalen Dokumente mit ihrer Verarbeitungsqualität.
Konkret sind nach unserer Erfahrung folgende Punkte wichtig:
- Dokumentendatum hinterlegen
Zahlreiche Dokumente unterliegen Fristen, nach denen sie gelöscht werden müssen bzw. dürfen, wie beispielsweise Rechnungen oder Dokumente aus der Personalakte. Deshalb sollten Dienstleister die gescannten Dokumente mit einem Datum versehen, das ECM-Systeme wie enaio von OPTIMAL SYSTEMS nutzen, um Anwendern abhängig vom Typ jene Dokumente anzuzeigen, deren Aufbewahrungsfrist verstrichen ist. Der Anwender entscheidet dann, ob das Dokument tatsächlich gelöscht werden soll. - Automatisierte Verarbeitung
Damit Bestandsakten oder die tägliche Briefpost digitalisiert und in der vertraglich vorgegebenen Qualität zügig verarbeitet werden, sollten Unternehmen sich für einen Dienstleister entscheiden, der in seinen innerbetrieblichen Prozessen über einen hohen Automatisierungsgrad verfügt. - Zusammenfügen von Dokumenten in einer Akte
Insbesondere Bau- oder Immobilienakten beinhalten häufig neben Verträgen und Rechnungen auch großformatige Pläne und Grundrisse. Dienstleister sollten in der Lage sein, diese a) mit geeigneten Scannern zu digitalisieren und b) die heterogenen Inhalte in einer Akte zusammenzufügen. Unternehmen sind somit nicht gezwungen, die Digitalisate verteilt auf ihrem Server zu speichern und sie in unterschiedlichen Dateiverzeichnissen suchen. Ähnliches gilt für Dokumente, die geöst oder gesiegelt sind und deren Siegel im Rahmen der Digitalisierung nicht beschädigt werden darf. - Visuelle Qualitätssicherung
Unabhängig von automatisierten Prozessen ist es bei bestimmten Akten empfehlenswert, als Dienstleister eine visuelle Qualitätssicherung anzubieten. Diese kann vollständig sein, also alle gescannten Seiten einer Akte umfassen oder selektiv erfolgen, das heißt nur bestimmte Dokumentenarten, zum Beispiel Verträge, beinhalten bzw. stichprobenhaft sein. Hierbei ist darauf hinzuweisen, dass die vollständige Qualitätskontrolle – neben der Kontrolle der Lesbarkeit und Darstellung der Images – auch die Vollständigkeit der gescannten Akte prüft. Dies ist insbesondere notwendig, wenn Papierbelege später vernichtet werden sollen. - Persönlicher Ansprechpartner
Erfahrungsgemäß kommt es bei Digitalisierungsprojekten seitens des Auftraggebers immer wieder zu Rückfragen. Hierbei ist es essenziell, dass der Kunde über einen festen, namentlich bekannten Ansprechpartner beim Dienstleister verfügt, der als Leiter unmittelbar in das Projekt involviert ist, und nicht etwa eine zentrale Servicenummer wählen muss, die ihn im schlimmsten Fall in ein Call-Center führt. Wesentlich ist ebenso, dass der Projektleiter zu den vereinbarten Servicezeiten direkt erreichbar ist.
In unserer kleinen Artikelserie haben wir die Kriterien beschrieben, die bei der Auswahl eines Dienstleisters für ein erfolgreiches Digitalisierungsprojekt angelegt werden sollten. Selbstverständlich erfüllen wir diese Aspekte und viele weitere, um die Erwartungen unserer Kunden vollständig zu erfüllen. Überzeugen Sie sich selbst davon und skizzieren Sie im Rahmen eines unverbindlichen Beratungstermins Ihre Anforderungen an uns!