Jede Rechnung muss aufbewahrt werden

Unternehmen müssen Rechnungen mindestens zehn Jahre vorhalten, unabhängig davon, ob sie papierbasiert oder elektronisch vorliegen.


Jede Rechnung muss die Pflichtangaben enthalten

Damit Unternehmen die Vorsteuer aus Rechnungen geltend machen können, müssen diese gesetzliche Pflichtangaben beinhalten. Wir prüfen, ob das der Fall ist.


Rechnungen müssen lesbar sein

In diesem gemeinsamen Beitrag mit unserem Partner OPTIMAL SYSTEMS widmen wir uns der Lesbarkeit umsatzsteuerlicher Pflichtangaben in elektronischen Rechnungen.