Damit Unternehmen die Vorsteuer aus ihren Eingangsrechnungen geltend machen können, müssen diese gesetzliche Pflichtangaben beinhalten. So fasst es der Digitalverband Bitkom in seinem fünften Merksatz zu elektronischen Rechnungen zusammen. Die Regelung gilt sowohl für Papierrechnungen als auch für elektronisch zugestellte. Dokumentendienstleister können im Auftrag ihrer Kunden prüfen, ob diese Pflichtangaben nach § 14 Absatz 4 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) in den Rechnungen enthalten sind.
Was gehört zu den Pflichtangaben auf Rechnungen?
Folgende Bestandteile sind anzugeben:
- Name und Anschrift des Leistungsempfängers und -erbringers
- Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Leistungserbringers
- Einmalige, fortlaufende Rechnungsnummer
- Art und Umfang der Leistung bzw. der Waren
- Liefertermin bzw. Zeitpunkt der Leistung
- Umsatzsteuer bzw. Hinweis auf Befreiung
- Eventuelle Preisminderungen
Bei elektronischen Rechnungen sorgt unser Partner OPTIMAL SYSTEMS übrigens dafür, dass diese Angaben für das menschliche Auge lesbar sind.
Dokumentendienstleister können die Rechnungsprüfung übernehmen
Um sich von der Pflicht zur Rechnungsprüfung zu befreien, können Unternehmen diese Aufgabe an einen Dokumentendienstleister delegieren. Er kontrolliert, ob die oben genannten erforderlichen Angaben enthalten sind, und gleicht die Rechnungsinhalte darüber hinaus gegen Bestell- sowie Lieferantendaten ab.
Auch wir bei TROPPER übernehmen diese Prüfung selbstverständlich auf Kundenwunsch. Dabei können Sie wählen, ob Sie Ihre papierbasierten Rechnungen an ein Postfach liefern lassen, das wir leeren, oder wir die Unterlagen direkt bei Ihnen abholen. Zudem richten wir bei uns ein E-Mail-Postfach ein, sodass wir auch Ihre elektronischen Rechnungen erhalten und verarbeiten können. So fungieren wir als zentrale Sammelstelle für sämtliche Rechnungen – unabhängig davon, ob sie auf Papier ausgestellt oder elektronisch versendet werden.
Unser Service rund um die Rechnungseingangsverarbeitung sorgt somit für Rechtssicherheit und befreit Ihre Mitarbeitenden von lästigen Routineaufgaben.
Wenn auch Sie die Prüfung Ihrer Eingangsrechnungen an uns delegieren wollen, dann freuen wir uns auf Ihre Kontaktaufnahme.
Entdecken Sie weitere Blogbeiträge von TROPPER DATA SERVICE
TROPPER verbannt Papierakten aus den Personalabteilungen der Malteser in Deutschland
Die Malteser in Deutschland engagieren sich als Hilfsorganisation und karitativer Dienstleister für Menschen in Notlagen – unabhängig von deren Religion, Herkunft oder politischer Überzeugung.…
Frühes versus spätes Scannen
Organisationen, die ihren Posteingang digitalisieren wollen, stehen vor der Frage, ob sie diesen früh oder spät scannen.
Case Study WDR: Digitalisierung der Produktionsakten
Der Westdeutsche Rundfunk Köln (WDR) lässt bereits seit einigen Jahren im regelmäßigen Turnus seine Produktionsakten sowie seine Verträge mit freien Mitarbeiter*innen digitalisieren und profitiert…
So gelingt die digitale Transformation
Das volle Potenzial der digitalen Transformation erschließen Unternehmen am besten gemeinsam mit einem erfahrenen Dokumentendienstleister.
Scandienstleistung ist deutlich mehr als reines Digitalisieren
Das Scannen von Dokumenten ist die Grundlage, elektronische Daten so weiterzuverarbeiten, dass Unternehmen ihre Mitarbeiter von Routinetätigkeiten entlasten.
