Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäfts- und Nutzungsbedingungen (AGN) 

(Stand August 2025) 

 

  1. Allgemeines

 

1.1 Für sämtliche Willenserklärungen, Verträge und rechtsgeschäftliche oder rechtsgeschäftsähnliche Handlungen zwischen der TROPPER DATA SERVICE AG – nachfolgend auch ANBIETER genannt -, mit Sitz Marie-Curie-Straße 6, D51377 Leverkusen, Germany, Fon: +49 (0) 214 4049-0, Fax: +49 (0) 214 4049-205, Mail: info@tropper.de, Internet: www.tropper.de, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Köln zur HR B 67582, als Auftragnehmer und ihren Auftraggebern – nachfolgend auch Kunde und zusammen nachfolgend auch Vertragsparteien genannt -, die den Geschäftsbereichen Input- und Dokumentenmanagement, Datenerfassung und Datenverarbeitung, Mikroverfilmung, Scanning, Konvertierung und Migration digitaler Datenbestände sowie die Erbringung aller weiteren branchenverwandten Dienstleistungen, insbesondere auch im Rahmen des Business Process Outsourcing, ferner der Erstellung und dem Vertrieb von Software, der Konfiguration und dem Vertrieb von Hardware und der Erbringung von Dienstleistungen aller Art in der analogen und digitalen Archivierung sowie Dienstleistungen auf dem Gebiet der Telekommunikation einschließlich Online-, Hotline- und Helpline-Diensten für alle Branchen als auch der Nutzung des weltweit erreichbaren Internetangebotes des Anbieters zuzuordnen sind, gelten ausschließlich diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ – nachfolgend auch AGB genannt – (abrufbar unter: www.tropper.de/impressum). 

 

1.2 Das gesamte Angebot einschließlich der Nutzungsmöglichkeiten der Internetdienstleistungen des Anbieters richtet sich B2B weltweit ausschließlich an gewerbliche Kunden (Unternehmer/Unternehmen) mit einer internationalen Rechnungs- und Lieferanschrift, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. 

 

1.3 Sollten gegenwärtige oder zukünftige Bestimmungen dieser AGB oder des auf dieser Grundlage zustande gekommenen Vertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein oder ihre Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren oder im Einzelfall nicht anwendbar sein, so wird hierdurch die Gültigkeit des auf der Grundlage dieser AGB zustande gekommenen Vertrages nicht berührt. Das gleiche gilt, soweit sich herausstellen sollte, dass der auf dieser Grundlage zustande gekommene Vertrag eine Lücke enthält. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke soll zwischen den Vertragsparteien eine angemessene Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck des auf der Grundlage dieser AGB zustande gekommenen Vertrages gewollt hätten, sofern sie bei Abschluss dieses Vertrages den Punkt bedacht hätten. Dies gilt auch dann, wenn die Unwirksamkeit einer Bestimmung etwa auf einem normierten Maß der Leistung oder Zeit (Frist, Termin) beruht; es tritt in solchen Fällen ein dem Gewollten möglichst nahekommendes rechtlich zulässiges Maß der Leistung oder Zeit (Frist, Termin) an die Stelle des Vereinbarten. 

 

1.4 Diese AGB gelten ab erstmaliger vertraglicher Einbeziehung auch für alle künftigen Rechtsgeschäfte der Vertragsparteien. Der Anbieter ist jederzeit unter Einhaltung einer Ankündigungszeit von einem Monat zu Änderungen dieser AGB berechtigt. Die Änderungen werden gegenüber dem Kunden jedoch erst wirksam, wenn die AGB in ihrer geänderten Form dem Kunden unter drucktechnischer Hervorhebung der Änderungen bekannt gegeben worden sind und innerhalb einer Frist von einem Monat nach Zugang bei dem Kunden unwidersprochen bleiben. Widerspricht der Kunde den geänderten AGB innerhalb der vorbezeichneten Frist, so ist der Kunde unter Einhaltung einer Frist von einem weiteren Monat zum Ende eines Kalendermonats berechtigt, ein bestehendes Vertragsverhältnis schriftlich durch Kündigung zu beenden (Sonderkündigungsrecht). Kündigt der Kunde das Vertragsverhältnis nicht, wird dieses zwischen den Vertragsparteien zu unveränderten Bedingungen für die vereinbarte Vertragslaufzeit fortgesetzt. 

 

1.5 Diesen AGB entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie von dem Anbieter ausdrücklich in Schrift- oder Textform anerkannt werden. Insbesondere führt die Unterlassung eines Widerspruchs bzw. eine unterbliebene Zurückweisung anderer AGB seitens des Anbieters nicht dazu, dass diese anderen AGB damit als vereinbart gelten. 

 

  1. Vertragsabschluss 

 

2.1 Grundlage der vertraglichen Beziehungen zwischen dem Anbieter und seinen Kunden ist das jeweilige Angebot, in dem alle zu vereinbarenden Leistungen nach Art und Umfang sowie die hierfür zu entrichtende Vergütung – soweit eine kostenpflichtige Leistung in Rede steht – festgehalten worden sind und die Auftragsbestätigung. Produkt- und Dienstleistungsbezeichnungen obliegen der Redaktion des Anbieters. 

 

2.2 Die Angebote des Anbieters sind stets freibleibend. Die in den zum Angebot gehörenden Unterlagen enthaltenen Informationen und sonstige Angaben, insbesondere Abbildungen, Beschreibungen, technische Daten und Fristen sind ebenfalls unverbindlich. Der Kunde ist an seinen Auftrag drei Wochen nach Zugang bei dem Anbieter gebunden. Aufträge des Kunden gelten erst durch Auftragsbestätigung des Anbieters in Schrift- oder Textform per Post, Mail oder Fax als angenommen, sofern der Anbieter nicht – etwa durch Tätigwerden auf Grund eines Kundenauftrages – zu erkennen gibt, dass er den Auftrag bereits angenommen hat. Mündliche oder fernmündliche Bestätigungen sind unverbindlich. 

 

2.3 Der endgültige Vertragsinhalt ergibt sich aus dem Angebot und der Auftragsbestätigung des Anbieters, sofern diesem nicht unverzüglich durch den Kunden widersprochen wird, bzw. aus einem zwischen den Vertragsparteien schriftlich bzw. in vergleichbarer Form geschlossenen Vertrag. Ein dieser Form entsprechender Vertrag hat bei Abweichungen zu Angebot und Auftragsbestätigung bzw. zu diesen AGBs Vorrang. Die danach von dem Anbieter geschuldeten Leistungen werden nachfolgend einheitlich auch als „Leistungsgegenstand“ bezeichnet. 

 

2.4 Änderungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt in gleichem Maße auch für die Befreiung von diesem Schriftformerfordernis. Von einem Vertragsschluss ausgeschlossen sind Verbraucher i.S.d. § 13 BGB. 

 

2.5 Der Anbieter behält sich vor, die Ausführung auch rechtsverbindlich angenommener Aufträge wegen des Inhaltes, der Herkunft der Inhalte oder der technischen Form abzulehnen bzw. von einem bereits erteilten Auftrag zurückzutreten. Die Ablehnung erfolgt nach einheitlichen, sachlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Anbieters, wenn der Inhalt des Auftrages gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt. 

 

2.6 Eine Zurückweisung bzw. der Rücktritt wird dem Kunden schriftlich mitgeteilt. Der Kunde ist in diesem Fall berechtigt, dem Anbieter eine geänderte Version seines Auftrages zu übermitteln. Die hiermit verbundenen Mehrkosten können dem Kunden gegen Nachweis durch den Anbieter in Rechnung gestellt werden. Geht der Ersatz nicht mehr rechtzeitig für die Einhaltung des ursprünglich vereinbarten Ausführungszeitpunkts bei dem Anbieter ein, behält sich der Anbieter den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung auch dann vor, wenn die Ausführung nicht oder nicht zum vereinbarten Zeitpunkt erfolgt. Die Pflicht zur (vorherigen) schriftlichen Mitteilung entfällt, wenn der Anbieter rechtlich verpflichtet ist (z.B. aufgrund einstweiliger Verfügung, Urteil etc.), die Ausführung des Auftrages unverzüglich zu unterlassen oder einzustellen und dem Anbieter die vorherige Ankündigung der Unterlassung bzw. Einstellung nicht zumutbar ist. An die Stelle des Rücktritts tritt in diesem Fall das Recht des Anbieters zur fristlosen Kündigung des Auftrages, es sei denn, der Kunde erwirkt nach entsprechender Aufforderung des Anbieters auf eigene Kosten die Beseitigung des die Veröffentlichung hindernden Umstandes. 

 

2.7 Zusagen von Handelsvertretern werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, deren Zusagen werden im Rahmen eines Angebots des Anbieters oder im Rahmen eines Auftragsbestätigungsschreibens bestätigt. Handelsvertreter des Anbieters haben keine Geldempfangsvollmacht. 

 

  1. Vertragslaufzeit, Vergütung und Verjährung 

 

3.1 Wenn nichts anderes vereinbart ist, wird das Vertragsverhältnis zwischen den Vertragsparteien mit einer festen Laufzeit für die Dauer von wenigstens einem Jahr (= Mindestvertragslaufzeit) fest vereinbart. Die Laufzeit verlängert sich um jeweils ein weiteres Jahr, wenn die jeweils andere Partei der Verlängerung nicht mit einer Frist von drei Monaten bis zum Ablauf der Vertragslaufzeit widerspricht. Ansonsten endet das Vertragsverhältnis mit der Erfüllung des Auftrages, ohne dass es einer gesonderten Kündigung des Vertragsverhältnisses bedarf. 

 

3.2 Es gelten, wenn nichts anderes vereinbart ist, für kostenpflichtige Leistungen des Anbieters die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preise des Anbieters, die aus seinen Preislisten ersichtlich sind. Preise verstehen sich als Nettopreise zzgl. der zum Zeitpunkt der Leistung gültigen Umsatzsteuer (VAT), es sei denn, die Umsatzsteuer (VAT) ist nach international gültigen Regularien (Gesetze, Abkommen, etc.) im Sitzland des Kunden in der dort jeweils gesetzlich vorgeschriebenen Höhe auf den Nettopreis zu errechnen und von ihm in seinem Sitzland in eigener Verantwortung zu entrichten („reverse-charge“). Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit ist der Anbieter berechtigt, die Preise an die allgemeine Kostenentwicklung in angemessener Höhe anzupassen. Wird der Preis nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit im Fall der automatischen Verlängerung der Vertragslaufzeit durch den Anbieter erhöht, ist der Kunde berechtigt, das Vertragsverhältnis innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Eingang der Abrechnung über die Folgelaufzeit zu kündigen (Sonderkündigungsrecht). 

 

3.3 Für alle kostenpflichtigen Leistungen des Anbieters, die aufgrund eines Umstandes nicht zur Ausführung gelangen, den der Anbieter nicht zu vertreten hat, steht dem Anbieter unter Absetzung ersparter Aufwendungen eine angemessene Entschädigung zu. Mit Leistung dieser Aufwandsentschädigung erwirbt der Kunde an Leistungen des Anbieters jedoch keinerlei Rechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und dergleichen bleiben Eigentum des Anbieters. 

 

3.8 Der Anspruch des Anbieters auf Vergütung verjährt in 5 Jahren

 

  1. Software und Beratungsleistungen 

 

4.1 Wird der Anbieter mit der Entwicklung oder Implementierung von Software- und/oder Beratungsleistungen ganz oder teilweise beauftragt, ist vor Erbringung dieser Leistung, spätestens jedoch in der ersten Leistungsphase, von den Vertragsparteien ein Pflichtenheft als Grundlage der dann zu erbringenden Leistung zu vereinbaren. Dies gilt bei Änderungen oder Ergänzungen derartiger Verträge entsprechend. 

 

4.2 Entscheidet sich der Kunde für die Verwendung einer individuellen Konzeption und/oder eines individuellen Entwurfs, darf sie der Anbieter keinem anderen Kunden anbieten. Diese Verpflichtung entfällt, wenn der Kunde an der Weiterverwendung der Konzeption und/oder des Entwurfs kein Interesse mehr hat. 

 

4.3 Entscheidet sich der Kunde gegen die Verwendung, verpflichtet er sich gegenüber dem Anbieter, die Konzeption oder den Entwurf Dritten gegenüber geheim zu halten und die Konzeption und/oder den Entwurf oder wesentliche Elemente daraus auch später nicht zu verwenden. Die Geheimhaltungsund Unterlassungspflicht entfällt, wenn der Kunde binnen 30 Tagen nach Bekanntgabe der Konzeption und/oder des Entwurfs nachweist, dass ihm diese(r) bereits in ihren/seinen wesentlichen Elementen bekannt gewesen ist. 

 

4.4 Der Kunde wird die rechtliche, insbesondere die marken- , warenzeichen-, kennzeichen-, wettbewerbs-, presse- und urheberrechtliche Zulässigkeit der individuell für ihn konzipierten Anbieter- und/oder Informations- und Kommunikationsdienstleistungen in eigener Verantwortung und auf eigene Kosten überprüfen lassen. Der Anbieter ist zur Rechtsberatung nicht befugt. Der Anbieter veranlasst eine externe rechtliche Prüfung nur auf schriftlichen Wunsch des Kunden. Die damit verbundenen Kosten hat der Kunde zu tragen. Der Kunde hat daher eine von dem Anbieter vorgeschlagene Maßnahme erst dann freizugeben, wenn er sich selbst von der rechtlichen Unbedenklichkeit vergewissert hat oder wenn er bereit ist, das mit der Durchführung der Maßnahme verbundene Risiko zu tragen. Der Anbieter wird jedoch auf rechtliche Risiken hinweisen, sofern ihm diese bei der Vorbereitung der Ausführung von Aufträgen offensichtlich erscheinen. 

 

4.5 Bei Serien- und Standardsoftware gelten die Lieferspezifikationen des Anbieters als Pflichtenheft im Sinne von Ziff. 4.1. Dies gilt auch für Eigenentwicklungen, die in Form von Lizenzen vertrieben werden. 

 

4.6 Die Eigentums- und gewerblichen Schutzrechte, z.B. Urheberrechte, an allen organisatorischen Unterlagen, Systemen, Programmen, Vordruckentwürfen und Datenträgern, die vom Anbieter entwickelt und bereitgestellt werden, verbleiben beim Anbieter. Kunden erhalten Nutzungsrechte ausschließlich zu eigenen Zwecken nach Maßgabe des jeweiligen Vertrages. 

 

4.7 Kunden haben nur dann Anspruch auf die Aushändigung von Programmunterlagen der Anwendersoftware, sofern diese speziell für sie entwickelt worden sind, sie die vollen Projektierungs-, Programmier-, Datenerfassungs- und sonstigen Leistungskosten gezahlt haben und insoweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas Abweichendes vereinbart worden ist. 

 

4.8 Die vom Anbieter zur Verfügung gestellten Arbeitsunterlagen und Daten verwahrt der Anbieter mit branchenüblicher Sorgfalt, unbeschadet der Verpflichtung des Kunden, dem Anbieter übergebene Daten zum Zwecke der Rekonstruierung bei sich zu verwahren oder nach individueller Absprache mit dem Kunden diese zum Zwecke der Rekonstruierung bei dem Anbieter zur Aufbewahrung zu übergeben. Sinngemäß gelten diese Bedingungen auch für alle anderen Dienstleistungen, die vom Anbieter erbracht werden. 

 

4.9 Nach den allgemeinen Regeln der Technik ist es nicht möglich, Computerprogramme so zu entwickeln, dass diese unter allen erdenklichen Bedingungen fehlerfrei arbeiten. Gegenstand einer Haftung für Sach- und Rechtsmängel ist nur, dass die Software im Sinne der Programmbeschreibung / Pflichtenheft grundsätzlich brauchbar ist. Darüberhinausgehende Programmfunktionen und -ergänzungen sind gesondert schriftlich als Beschaffenheitsbeschreibung zu vereinbaren. 

 

4.10 Sofern nicht schriftlich zugesichert, wird keine Gewähr für die Kompatibilität gelieferter Software mit anderen Programmen oder Hardware-Komponenten übernommen. 

 

4.11 In Ergänzung zu den hier aufgeführten Bedingungen gelten die den jeweiligen Programmpaketen beiliegenden Lizenzbedingungen. Liegen einem von dem Anbieter gelieferten Produkt eines Drittherstellers – insbesondere aus dem Ausland – Lizenzbedingungen des Anbieters bei, so gelten bei abweichenden Direktiven die lizenzrechtlichen Bestimmungen des Anbieters. 

 

4.12 Durch Öffnen der versiegelten Produktpackungen werden die zugehörigen Lizenzbedingungen anerkannt. Eine nachträgliche Rückgabe oder ein Umtausch in ein anderes Produkt ist nicht möglich.

 

  1. Kommunikationsmittel

 

5.1 Kunden dürfen Adressen, E-Mail-Adressen und sonstige Kontaktdaten, die sie durch die Nutzung der Informationsund Kommunikationsdienste des Anbieters erhalten haben, nur zu Zwecken der vorvertraglichen und vertraglichen Kommunikation benutzen. Insbesondere ist es verboten, diese – 2 – Daten anderweitig zu verwerten, insbesondere zu veräußern oder sie für die Zusendung von unverlangter Werbung oder unerwünschten Daten, z.B. Phishingmails, oder Schadsoftware wie Trojaner, Ransomware etc., zu nutzen, es sei denn, die an ihren Produkten interessierten Personen/Unternehmen haben diesem nach Maßgabe der geltenden gesetzlichen Bestimmungen ausdrücklich vorher zugestimmt bzw. nicht widersprochen. Bei der Versendung von E-Mails über die Informations- und Kommunikationsdienste des Anbieters ist es zudem untersagt, falsche Absenderdaten anzugeben oder die Identität des Absenders auf sonstige Weise zu verschleiern. Der Kunde ist verpflichtet, bei kommerzieller Kommunikation diesen Charakter durch eine entsprechende Gestaltung der E-Mail deutlich zu machen. 

 

5.2 Kunden dürfen auf den vom Anbieter zur Verfügung gestellten Kommunikationskanälen und/oder -medien keine Software-Viren oder andere Informationen, Dateien, Programme oder Inhalte eingeben, veröffentlichen, per E-Mail oder auf sonstige Weise übertragen, die dazu gedacht oder geeignet sind, die Funktion von Computer Soft- oder Hardware oder von Telekommunikationsvorrichtungen zu unterbrechen, zu zerstören oder einzuschränken. 

 

  1. Verpflichtung zur Verschwiegenheit, Datenschutz

 

6.1 Der Anbieter verpflichtet sich, über alle Informationen, welche der Kunde ausdrücklich und schriftlich als vertraulich bezeichnet hat, als auch über die nach den Umständen des Einzelfalles als Geschäfts- bzw. Betriebsgeheimnis erkennbaren Umstände, die ihm im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für den Kunden bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren. Diese Verschwiegenheitsverpflichtung bezieht sich sowohl auf den Kunden als auch auf dessen Geschäftsverbindungen. Der Anbieter gewährleistet durch geeignete vertragliche Abreden mit den für ihn tätigen Mitarbeitern und / oder Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen sicherzustellen, dass auch diese unbefristet jede eigene Verwertung, Weitergabe oder unbefugte Aufzeichnung solcher Informationen sowie Geschäfts- und/oder Betriebsgeheimnisse unterlassen. Der Anbieter weist den Abschluss derartiger Vereinbarungen dem Kunden auf Verlangen nach. 

 

6.2 Nur der Kunde selbst, nicht aber dessen Erfüllungsgehilfen, kann den Anbieter schriftlich von der Verschwiegenheitsverpflichtung entbinden. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertrages fort. Eine vom Gesetzgeber ggfls. vorgesehene Verpflichtung zur Auskunftserteilung hat gegenüber dieser Verpflichtung zur Verschwiegenheit jedoch Vorrang. 

 

6.3 Der Anbieter wird von dem Kunden ermächtigt, ihm anvertraute personen- und / oder sachbezogene Daten im Rahmen der Durchführung eines Auftrages selbst oder durch Dritte, derer er sich zur Erfüllung seiner Informations- und Kommunikationsdienste bedienen darf, elektronisch zu verarbeiten. Der Anbieter verpflichtet sich zur Wahrung des Datenschutzes im Sinne des BDSG (Bundesdatenschutzgesetz), der EU-DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) und den Bestimmungen des TMG (Telemediengesetz). Ansonsten gilt die Datenschutzerklärung des Anbieters. Nach § 33 Absatz 1 BDSG ist der Anbieter verpflichtet, den Kunden von der ersten Speicherung beziehungsweise Übermittlung elektronischer Daten in Kenntnis zu setzen. Die erfolgte Bekanntgabe wird einvernehmlich auf den Zeitpunkt des Abschlusses eines Auftrages beziehungsweise einer Auftragsbestätigung durch den Anbieter vereinbart. 

 

6.4 Beim Besuch der Internetseiten des Anbieters werden bzw. behält sich der Anbieter vor, die aktuell von dem genutzten EDV-System des Besuchers verwendete IP-Adresse, Datum und Uhrzeit, den Browsertyp und das verwendete Betriebssystem sowie die von dem Besucher betrachteten Internetseiten zu protokollieren, soweit dies gesetzlich vorgeschrieben oder nach pflichtgemäßem Ermessen notwendig und/oder rechtlich zulässig ist, um gesetzliche Bestimmungen oder richterliche oder behördliche Anordnungen zu erfüllen, diese AGB durchzusetzen, auf die Geltendmachung einer Rechtsverletzung durch Dritte zu reagieren oder die Rechte, das Eigentum oder die persönliche Sicherheit des Anbieters, seiner Besucher und/oder Kunden zu gewährleisten. Rückschlüsse auf personenbezogene Daten des Besuchers sind dem Anbieter damit jedoch nicht möglich und auch nicht beabsichtigt. Personenbezogenen Daten, die der Besucher dem Anbieter, z.B. bei einer späteren Beauftragung oder per E-Mail mitteilt (z.B. Name und Kontaktdaten), werden nur zur Korrespondenz mit dem Kunden und nur für den Zweck elektronisch verarbeitet, zu dem der Kunde dem Anbieter die Daten zur Verfügung gestellt hat. Der Anbieter gibt die Daten des Kunden ansonsten nur an das mit einer Leistung/Lieferung im Rahmen von bestehenden Vertragsbeziehungen vertragsgemäß beauftragte Drittunternehmen weiter, soweit dies zur Erbringung der Leistung durch den Anbieter notwendig ist und die Leistung/Lieferung nicht vertragsgemäß von dem Kunden übernommen wird. Zur Abwicklung von Zahlungen gibt der Anbieter Zahlungsdaten des Kunden nur an das mit der Zahlungsabwicklung beauftragte Kreditinstitut weiter. 

 

6.5. Sollte der Kunde mit der Speicherung seiner personenbezogenen Daten nicht mehr einverstanden oder diese unrichtig geworden sein, wird der Anbieter auf eine entsprechende Weisung hin im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen die Löschung, Korrektur oder Sperrung der Daten des Besuchers/Kunden veranlassen. Auf Wunsch erhält der Besucher/Kunde unentgeltlich Auskunft über alle ihn betreffenden personenbezogenen Daten, die der Anbieter über den Besucher/Kunden gespeichert hat. Bei Fragen zur Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten, für Auskünfte, Berichtigung, Sperrung oder Löschung von Daten kann sich der Besucher/Kunde unter folgender Anschrift: Tropper Data Service AG Marie-Curie-Straße 6 D-51377 Leverkusen – Germany – Fon: +49 (0) 214 4049-0 Fax: +49 (0) 214 4049-205 E-Mail: datenschutz@tropper.de an den Anbieter als Verwender der personenbezogenen Daten wenden. 

 

6.6 Für Datenschutzverletzungen, die durch gewaltsamen oder illegalen Zugriff von Dritten bzw. durch höhere Gewalt verursacht werden, übernimmt der Anbieter keine Haftung. Im Rahmen der technisch möglichen und dem Anbieter zumutbaren Maßnahmen haftet der Anbieter jedoch für die Vertraulichkeit und Integrität der ihm überlassenen personenbezogenen Daten. 

 

6.7 Sofern keine entgeltliche Archivierungsvereinbarung mit dem Kunden getroffen wird, ist der Anbieter vertraglich nicht verpflichtet, die von ihm im Rahmen eines Vertragsverhältnisses erstellten und gespeicherten Daten nach dessen Beendigung über etwaige gesetzliche Aufbewahrungspflichten hinaus aufzubewahren und / oder herauszugeben. Er haftet insbesondere nicht für den ordnungsgemäßen Bestand bzw. die Unverletztheit der Daten. 

 

  1. Termine und Fristen 

 

7.1 Der Anbieter bemüht sich, die in einem von den Vertragsparteien gemeinschaftlich anzufertigenden Zeitplan aufgenommenen Termine und Fristen einzuhalten. Treten nicht vorhersehbare oder von dem Anbieter nicht zu vertretende Verzögerungen ein, ist der Zeitplan erforderlichenfalls abzuändern. Jedenfalls verlängern sich vereinbarte Termine um den Zeitraum einer unverschuldeten Verzögerung. Die schuldhafte Nichteinhaltung von Terminen und Fristen berechtigt den Kunden allerdings erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden oder vertraglich vereinbarten Rechte, wenn er dem Anbieter eine angemessene Nachfrist gesetzt hat, die mindestens zwei Wochen beträgt. Diese Frist beginnt mit dem Zugang eines Mahnschreibens bei dem Anbieter. Eine Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz für den Fall des Verzuges besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Anbieters. 

 

7.2 Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse – insbesondere Verzögerungen bei Auftragnehmern des Kunden – entbinden den Anbieter nach entsprechender Behinderungsanzeige von der Einhaltung des vereinbarten Leistungstermins. 

 

7.3 Die kostenfreie Verschiebung eines vereinbarten Termins ist nur möglich bis spätestens 7 Werktage vor dem zunächst vereinbarten Ausführungstermin und steht unter dem Vorbehalt vorhandener Kapazitäten und der Zustimmung des Anbieters. Für den neuen Ausführungstermin gelten die jeweils dann aktuellen Vertragskonditionen und Preislisten. 

 

  1. Mitwirkungspflicht 

 

8.1 Der Kunde ist verpflichtet, dem Anbieter die für die Erbringung der vereinbarten Leistungen notwendigen Informationen und/oder Vertragsgegenstände vollständig und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Gegenstände und/oder Informationen des Kunden, die zur Leistungserbringung des Anbieters erforderlich sind, müssen zum vereinbarten Termin frei Haus beziehungsweise an den von dem Anbieter genannten Ort geliefert werden. Die Rücklieferung von Gegenständen und/oder Informationen erfolgt frei ab Versendungsort auf Gefahr des Kunden. 

 

8.2. Die von dem Kunden dem Anbieter zur Verfügung gestellten Informationen und/oder Gegenstände dienen als wesentliche Grundlage für die Leistungen des Anbieters. Die Erteilung fehlerhafter oder unvollständiger Informationen und/oder Gegenstände geht zu Lasten des Kunden. 

 

8.3 Spätestens mit der Abnahme von Konzepten, Entwürfen oder sonstiger Leistungen gelten die hierfür von dem Kunden zur Verfügung gestellten Informationen als vollständig und richtig erteilt. Muss ein Konzept oder eine sonstige Leistung aufgrund der Korrektur bereits erteilter Informationen und infolge des Nachreichens von Informationen abgeändert werden, gilt dies stets als Erweiterung des Leistungsumfanges, und ist angemessen zu vergüten, soweit hierdurch Mehraufwand entsteht. 

 

8.4 Falls der Kunde seiner Informationspflicht nicht oder nicht genügend nachkommt, hat der Anbieter ihn für den Fall der Erkennbarkeit schriftlich aufzufordern, dies innerhalb einer angemessenen Frist nachzuholen. Kommt der Kunde seiner Informationspflicht trotz Fristsetzung nicht nach, so ist der Anbieter berechtigt, seine Leistung auf der Grundlage der bereits vorliegenden Informationen zu erbringen oder von dem Vertrag zurückzutreten. Der Anbieter kann außerdem sämtliche Aufwendungen ersetzt verlangen, die er im Rahmen des Vertragsverhältnisses gemacht hat, und die infolge der Pflichtverletzung des Kunden vergeblich waren, oder zusätzlich erbracht werden mussten. Ein weitergehender Anspruch auf Schadenersatz wegen Pflichtverletzung oder aus § 642 BGB bleibt unberührt. 

 

8.5 Erkennt der Anbieter während der Leistungserbringung, dass der Leistungsgegenstand im Hinblick auf mittlerweile herausgearbeitete Anforderungen und Eigenschaften modifiziert werden muss, wird er den Kunden darauf unverzüglich hinweisen und ihm Alternativvorschläge unterbreiten. Die gleiche Hinweispflicht besteht, wenn der Anbieter erkennt, dass Angaben oder Anforderungen des Kunden fehlerhaft, unvollständig, nicht eindeutig oder objektiv zur Ausführung nicht geeignet sind. 

 

  1. Änderungswünsche 

 

9.1 Bis zur Abnahme kann der Kunde jederzeit die Änderung des Leistungsgegenstandes im Rahmen des Auftrages verlangen. Die Änderungswünsche sind dem Anbieter schriftlich mitzuteilen. 

 

9.2 Der Anbieter ist zur Durchführung von Änderungswünschen verpflichtet, es sei denn, die Änderungen sind nach dem Stand der Technik nicht umsetzbar oder dem Anbieter nicht zumutbar. Ergibt die Prüfung der Änderungswünsche, dass sich deren Durchführung auf das vertragliche Leistungsgefüge (z.B. Kostenumfang, Fristen, Abnahmemodalitäten, Leistungen Dritter) auswirken wird, zeigt der Anbieter dies dem Kunden schriftlich an. Hält der Kunde dennoch an der Durchführung der Änderungswünsche fest, werden zusätzliche Leistungen nach Aufwand gesondert in Rechnung gestellt. Fristen und Abnahmemodalitäten sind entsprechend dem Mehraufwand anzupassen. 

 

9.3 Können sich die Parteien über die Durchführung von Änderungswünschen und ihre gesonderte Vergütung nicht einigen, werden die vereinbarten Leistungen im Rahmen des erteilten Auftrages ohne Berücksichtigung des Änderungsverlangens durchgeführt. 

 

  1. Eigentumsrecht und Urheberschutz 

 

10.1 Alle Leistungen des Anbieters (z.B. Ideen, Konzepte, konkrete Maßnahmen), auch einzelne Teile daraus, bleiben geistiges Eigentum des Anbieters, soweit hieran Urheberrechte entstehen. 

 

10.2 Änderungen von Leistungen des Anbieters durch den Kunden, mit Ausnahme von notwendigen Aktualisierungen, sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Anbieters und – soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind – des Urhebers zulässig. 

 

10.3 Für die Nutzung von Leistungen des Anbieters, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und/oder Nutzungsumfang hinausgeht, ist – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist – die Zustimmung des Anbieters erforderlich.

 

  1. Nutzungsrechte 

 

11.1 Der Kunde sichert dem Anbieter zu, dass er alle zur Ausführung eines Auftrages erforderlichen Rechte besitzt und stellt den Anbieter für den Fall einer Inanspruchnahme durch Dritte wegen der Verletzung fremder Rechte vollumfänglich, insbesondere auch von anfallenden Rechtsverfolgungskosten, auf erstes Anfordern frei. Der Kunde ist verpflichtet, den Anbieter nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung zu unterstützen. 

 

11.2 Der Umfang der vom Kunden auf den Anbieter für die Ausführung eines Auftrages übertragenen Nutzungsrechte (einschließlich des Rechts auf Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung von Firmenlogos, Texten, Bewegtbildern und Tonfolgen) ergibt sich in erster Linie aus dem Angebot oder Vertrag. Sofern dort nichts Abweichendes geregelt ist, räumt der Kunde dem Anbieter weltweit das zeitlich auf die Dauer der Vertragsbeziehungen beschränkte und inhaltlich in dem für die Durchführung des Auftrages notwendigen Umfang erforderliche Recht ein, den vom Kunden beizubringenden Teil des Leistungsgegenstandes, insbesondere auch Firmenlogos, produktbezogenes Text-, Audio- und Videomaterial, Waren-, Dienst- und Kennzeichnungsrechte, Produktbeschreibungen und sonstige Rechte zu dem im Angebot oder Vertrag bestimmten Zweck lizenzfrei zu nutzen, insbesondere zu veröffentlichen, zu vervielfältigen und zu verbreiten. 

 

11.3 Der Anbieter ist zu einer weitergehenden Nutzung nicht berechtigt. Dem Anbieter ist insbesondere untersagt, Dritten die Verwertung zu gestatten oder die eingeräumten Rechte an dem vom Kunden beizubringenden Teil des Leistungsgegenstandes ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen oder Dritten entsprechende Rechte einzuräumen. Der Übertragung der dem Anbieter eingeräumten Nutzungsrechte auf verbundene Unternehmen des Anbieters wird der Kunde jedoch nur aus wichtigem Grund widersprechen. Der Anbieter weist jedoch darauf hin, dass die technische Verarbeitung und Übertragung der vom Kunden zur Verfügung gestellten Inhalte es notwendig machen kann, Übertragungen über verschiedene Netzwerke und / oder Veränderungen vorzunehmen, um den technischen Anforderungen verbundener Netzwerke oder sonstiger technischer Einrichtungen (z.B. verschiedenen Internetbrowsern) zu entsprechen. 

 

11.4 Die Nutzungsrechte an standardisierten Elementen der Informations- und Kommunikationsdienste des Anbieters verbleiben – vorbehaltlich anderer vertraglicher Vereinbarungen – uneingeschränkt bei dem Anbieter. An diesen Elementen räumt der Anbieter dem Kunden ein einfaches, zeitlich auf die Dauer des Vertragsverhältnisses beschränktes Nutzungsrecht ein. Eine darüber hinausgehende Nutzung bereitgestellter Informationen ist unzulässig. Dies betrifft insbesondere gewerbliche oder kommerzielle Auswertung der Informationen sowie die Erstellung von Informationsverzeichnissen, elektronischen oder gedruckten Datenbanken, die Vervielfältigung, Bearbeitung oder Weitergabe an Dritte. Der Besucher darf die Informations- und Kommunikationsdienste des Anbieters nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der geltenden Datenschutzbestimmungen, nutzen.

 

11.5 Software des Anbieters, Objekt- und Sourcecode, Firmenzeichen, Texte, Programme und Bilder sind urheberrechtlich und teilweise markenrechtlich geschützt. Jede nicht ausdrücklich genehmigte Vervielfältigung, Nutzung, Weitergabe des Textmaterials ist untersagt und wird zivil- und strafrechtlich verfolgt. Ein mehrfaches Nutzungsrecht bedarf einer schriftlichen Genehmigung des Anbieters.

 

11.6 Die Einräumung der vorstehenden Rechte an den Kunden des Anbieters steht unter der Bedingung der vollständigen Zahlung der geschuldeten Vergütung. 

 

11.7 Bei einem Verstoß gegen die vorbezeichneten Bestimmungen zum Nutzungsrecht haften Kunden dem Anbieter in voller Höhe für dadurch entstandene Schäden. 

 

  1. Kennzeichnungsrecht 

 

12.1 Der Anbieter ist berechtigt, auf allen Anbieterleistungen und bei allen Maßnahmen auf den Anbieter und auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein gesonderter Entgeltanspruch zusteht. 

 

12.2 Der Anbieter ist ebenfalls berechtigt, auf seiner Internetpräsenz und in seinen Geschäftsunterlagen bei der Angabe von Referenzen zu Werbezwecken den Leistungsgegenstand und die entsprechende Internetpräsenz des Kunden zu erwähnen und zu diesem Zweck das Unternehmenskennzeichen des Kunden zu verwenden. 

 

12.3 Der Anbieter hat auch das Recht, Ideen, Konzepte, Entwürfe und Verfahren, welche er bei der Durchführung eines Auftrages allein oder zusammen mit Mitarbeitern des Kunden hergestellt hat, bei der Erbringung von Leistungen ähnlicher Art für andere Kunden zu verwenden. 

 

  1. Vorzeitige Beendigung des Auftrages 

 

13.1 Wird ein Vertragsverhältnis, das eine kostenpflichtige Leistung des Anbieters zum Gegenstand hat, vor dem Beginn seiner Durchführung durch den Kunden gekündigt, wirksam angefochten oder tritt der Kunde aus Gründen von dem Vertrag zurück, die der Anbieter nicht zu vertreten hat, kann der Anbieter einen pauschalen Schadenersatz in Höhe von 30 % der Auftragssumme für die ihm entstandenen Aufwendungen ersetzt verlangen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. 

 

13.2 Wird ein Vertrag nach dem Beginn seiner Durchführung durch den Kunden gekündigt oder wirksam angefochten, oder tritt der Kunde aus Gründen, die nicht der Anbieter zu vertreten hat, von dem Vertrage zurück, ist der Anbieter berechtigt, die vereinbarte Vergütung zur vollen Höhe zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens- oder Vergütungsanspruchs bleibt hiervon unberührt. 

 

  1. Zahlungsbedingungen 

 

14.1 Rechnungen des Anbieters sind sofort nach Rechnungseingang und ohne Abzug fällig. Gelieferte bewegliche Sachen und übertragbare gewerbliche Schutzrechte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller offenen Rechnungsbeträge aus laufender Geschäftsverbindung Eigentum des Anbieters (Vorbehaltsware). 

 

14.2 Der Kunde ist zum Weiterverkauf, zur Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung sowie zur anschließenden Veräußerung im Rahmen eines verlängerten Eigentumsvorbehalts berechtigt, soweit dies im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb erfolgt. Nicht gestattet ist insbesondere eine Verpfändung oder Sicherheitsübereignung der Vorbehaltsware durch den Kunden. Das Eigentum an der Vorbehaltsware darf der Kunde auf seine Abnehmer erst nach vollständiger Tilgung der Forderungen des Anbieters übertragen. 

 

14.3 Eine etwaige Verarbeitung von Vorbehaltswaren nimmt der Kunde für den Anbieter vor. Bei einer Verarbeitung mit anderen, nicht dem Anbieter gehörenden Waren durch den Kunden, erwirbt der Anbieter Miteigentum in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware. Die aus der Verarbeitung entstehende Sache gilt auch als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen. 

 

14.4 Der Kunde tritt alle ihm in Zusammenarbeit mit der Weiterveräußerung zustehenden Forderungen mit Nebenrechten, sowie etwaige Ansprüche gegen seinen Versicherer, als Sicherheit im Voraus an den dies annehmenden Anbieter ab. Wird Vorbehaltsware vom Kunden zusammen mit anderen, nicht dem Anbieter gehörenden Waren, sei es ohne, sei es nach Vereinbarung, verkauft, so sind die Forderungen und Ansprüche in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware an den dies annehmenden Anbieter abgetreten. 

 

14.5 Der Kunde ist zur Einziehung der Forderungen aus den Weiterverkäufen trotz der Abtretung berechtigt und verpflichtet, solange der Anbieter diese Ermächtigung nicht widerruft. 

 

14.6 Zahlungsverzug tritt unmittelbar mit Zugang einer Mahnung, spätestens aber mit Ablauf von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung ein, wenn Zahlungen bis dahin nicht erfolgt sind. Der Anbieter ist berechtigt, mit Eintritt des Verzuges unbeschadet seiner sonstigen Rechte und Ansprüche, als Mindestverzugsschaden Zinsen auf die berechneten Honorare in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verlangen. 

 

14.7 Der Anbieter ist im Falle des Zahlungsverzuges ansonsten auch berechtigt, die weitere Leistungserbringung vorerst zu verweigern und nach erfolgloser Fristsetzung zur Leistung oder Nacherfüllung vom Vertrage zurückzutreten. Die Vergütung für bereits erbrachte Leistungen als auch ein Anspruch auf Schadenersatz bleibt in diesem Fall unberührt. 

 

14.8 Der Anbieter ist berechtigt, Zahlungen zunächst auf ältere Zahlungsrückstände anzurechnenden. Er wird den Kunden über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist der Anbieter berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung zu verrechnen. 

 

14.9 Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder wegen diesen ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen. 

 

14.10 Der Kunde kann Rechte und Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis ohne schriftliche Zustimmung des Anbieters nicht auf Dritte übertragen. 

 

  1. Vertragspflichten bei registrierten Zugängen 

 

15.1 Im Falle einer zur Ausführung eines Auftrages durchgeführten Registrierung und/oder Einräumung eines Kommunikations- und/oder Datenübertragungskanals auf Informations- und Kommunikationsdiensten des Anbieters darf der Empfänger des Zugangs das zugewiesene oder gewählte Kennwort oder eine andere Form der Zugangsberechtigung keinem Dritten zugänglich machen. Der Empfänger des Zugangs ist für alle Handlungen, die unter Verwendung seines Zugangs vorgenommen werden, verantwortlich. Der Empfänger des Zugangs ist verpflichtet, den Anbieter unverzüglich über jede missbräuchliche Benutzung seines Passwortes oder andere Form der Zugangsberechtigung sowie über jegliche sonstige Verletzung von Sicherheitsvorschriften zu unterrichten. Der Empfänger des Zugangs ist insbesondere verpflichtet, die ggf. bestehende „Logout“- oder Abmeldefunktionen bei Verlassen der Dienste des Anbieters zu verwenden, um eventuellem Missbrauch vorzubeugen. 

 

15.2 Der Anbieter kann Informationen und Erklärungen, die das Vertragsverhältnis betreffen, in Textform, insbesondere an die hierfür bekannt gemachte E-Mail-Adresse des Kunden, senden. Der Kunde ist verantwortlich dafür, dass die E-MailAdresse, die dem Anbieter gegenüber als von dem Kunden benannte Kontaktadresse dient, regelmäßig abgerufen wird. 

 

15.3 Der Anbieter ist berechtigt bzw. der Kunde willigt bei Registrierung eines Accounts darin ein, dass der Anbieter den Kunden in regelmäßigen Abständen über Neuigkeiten und Services im Zusammenhang mit seinen Informations- und Kommunikationsdiensten – auch in Form eines Newsletters – informiert und den Kunden auffordert, seine veröffentlichten Angaben auf Richtigkeit und Vollständigkeit hin zu überprüfen und gegebenenfalls zu aktualisieren. Sollte für den Anbieter die Veranlassung bestehen anzunehmen, dass veröffentlichte Informationen unwahr, ungenau, überholt oder unvollständig sind, ist der Anbieter jederzeit berechtigt, den Kunden per E-Mail um eine Aktualisierung der Angaben zu bitten und bei Nichtreaktion das Angebot vom Portal zu entfernen. Der Inhaber eines registrierten Accounts hat bei jedem Newsletter die Möglichkeit, diesen abzubestellen. 

 

15.4 Der Inhaber eines registrierten Zugangs verpflichtet sich, zugeteilte Passwörter oder andere Formen der Zugangsberechtigung unverzüglich zu ändern und angemessen vor unbefugtem Zugriff zu sichern. Er ist im Falle kostenpflichtiger Dienste verpflichtet, auch solche Leistungen zu bezahlen, die Dritte über seine Zugangsdaten und Passwörter nutzen oder bestellen, soweit er dies zu vertreten hat. 

  1. Haftung für Sach- und Rechtsmängel 

 

16.1 Der Kunde ist verpflichtet, die Leistungen des Anbieters bei Abnahme, spätestens aber nach Ingebrauchnahme auf Richtigkeit und Vollständigkeit hin zu untersuchen und erkennbare Mängel unverzüglich zu rügen. Die Rügefrist bei derartigen Handelsgeschäften beginnt bei offenen Mängeln mit der Überlassung durch den Anbieter, bei verdeckten Mängeln ab dem Zeitpunkt ihrer Entdeckung. Zeigt sich trotz Prüfung ein Mangel erst später, so ist dieser ebenfalls unverzüglich anzuzeigen. 

 

16.2 Erfolgt die Mangelrüge verspätet, erlöschen die Ansprüche des Kunden wegen der Haftung des Anbieters für Sachund Rechtsmängel. Das Gleiche gilt, wenn der Kunde Änderungen am Leistungsgegenstand vornimmt oder dem Anbieter die Feststellung der Mängel durch unsachgemäße Behandlung oder Be- oder Verarbeitung erschwert wird oder der Leistungsgegenstand in einem von dem Anbieter nicht autorisierten Betrieb installiert, instandgesetzt, gewartet oder gepflegt wird. Zur sachgemäßen Behandlung gehört unter anderem auch die erforderliche und von dem Kunden nachzuweisende Einhaltung der Liefer- und Wartungsvorschriften des Anbieters. 

 

16.3 Im Rahmen der Haftung für Sach- und Rechtsmängel kann der Kunde nur Nachbesserung und nach Wahl des Anbieters Ersatzlieferung verlangen. Die Art und Weise der sachgerechten Nachbesserung steht im Ermessen des Anbieters. Das Recht auf Ersatzlieferung bleibt ansonsten unberührt. 

 

16.4 Herabsetzung der Vergütung kann der Kunde erst verlangen, wenn zwei genehmigungsfähige Nachbesserungsoder Nachlieferungsversuche wegen des gleichen Mangels erfolglos geblieben sind. 

 

16.5 Ist die Nachbesserung wegen Zeitablaufs ausgeschlossen, steht dem Kunden nur das Recht auf Minderung der Vergütung zu. 

 

16.6 Der Anbieter kann die Beseitigung von Mängeln verweigern, solange der Kunde seinen vertraglichen Verpflichtungen, insbesondere seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachgekommen ist. 

 

16.7 Ansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren mit Ablauf von einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. 

 

16.8 Für mangelhafte Lieferungen bzw. Leistungen von Dritten, die auf Wunsch des Kunden beauftragt werden, wird seitens des Anbieters keine eigene Haftung übernommen. Hiervon ausgenommen ist ein mögliches Auswahl- und Überwachungsverschulden für unerlaubte Handlungen, das auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt ist. 

 

16.9 Die Rücknahme von elektrischen und elektronischen Komponenten ist ausgeschlossen. Die Rücknahme anderer Teile ist nach Wahl des Anbieters gegen eine Mindestbearbeitungsgebühr von 15% des Wertes möglich. 

 

16.10 Erfolgt eine Nachbesserung auf Wunsch des Kunden ausnahmsweise außerhalb einer Niederlassung oder außerhalb von Service-Stationen des Anbieters, hat der Kunde die erforderlichen Aufwendungen (z.B. für Aus- / Einbau anderer Teile) zu tragen. Etwaige Transport-/Reisekosten im Zusammenhang mit Nachbesserungen/Nachlieferungen trägt der Anbieter im kaufmännischen Geschäftsverkehr bis zu einer Gesamtstrecke von 200 km. Alle anderen Kosten für Transport, Beförderung, Übernachtung, Verpflegung und Reisezeit und die damit verbundenen Nebenkosten, Gebühren und Abgaben gehen im kaufmännischen Verkehr zu Lasten des Kunden. 

 

  1. Haftung des Anbieters 

 

17.1 Jegliche Haftung des Anbieters für Ansprüche, die aufgrund einer seitens des Anbieters für den Kunden kostenfrei ausgeführten Maßnahme gegen den Kunden geltend gemachten werden, ist ausgeschlossen. Insbesondere haftet der Anbieter in einem solchen Fall nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für Schadenersatzforderungen oder ähnliche Ansprüche Dritter. 

 

17.2 Hinsichtlich seiner kostenpflichtigen Leistungen haftet der Anbieter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Anbieters und/oder seiner Erfüllungsgehilfen. Verletzt der Anbieter oder einer seiner Erfüllungsgehilfen eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise, ist die Haftung auf den vertragstypischen Schaden beschränkt. 

 

17.3 Vertragstypischer Schaden ist derjenige Schaden, mit dessen Entstehen der Anbieter bei Vertragsschluss aufgrund der zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände rechnen konnte und musste. Ansprüche auf entgangenen Gewinn, ersparte Aufwendungen, aus Schadenersatzansprüchen Dritter sowie auf sonstige unmittelbare und Folgeschäden sind ausgeschlossen. 

 

17.4 Ansonsten ist die Haftung des Anbieters pro Schadensereignis mit Ausnahme von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit auf den jeweiligen Vertragswert, höchstens jedoch auf Euro 5 Mio. für Personen- und Sachschäden, auf Euro 3 Mio. € für Produktvermögensschäden und auf Euro 500.000,00 bei Vermögensschaden – sofern vertraglich nichts anderes vereinbart ist – begrenzt. 

 

17.5 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht im Fall der Übernahme ausdrücklicher Garantien oder arglistigen Verhaltens des Anbieters, für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und/oder Gesundheit und bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. 

 

17.6 Soweit nichts anderes vereinbart ist, haftet der Anbieter nicht für die Beschädigung oder den Verlust eingebrachter Gegenstände des Kunden, wenn dem Anbieter nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln zur Last fällt. 

 

17.7 Ansprüche auf Ersatz von Schäden sonstiger Art, auch von solchen Schäden, die nicht am Leistungsgegenstand selbst entstanden sind, aber mit Ausnahme von Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit, sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln des Anbieters und/oder seiner Erfüllungsgehilfen entstanden ist. 

 

17.8 Der Anbieter haftet nicht, wenn ein zeitlicher Verzug durch Verschulden des Kunden, eines Dritten oder durch höhere Gewalt (Einbruch, Wasser-, Feuer- und Blitzschaden, Naturkatastrophen, etc.) eintritt. Tritt ein Zeitverzug durch Verschulden des Kunden ein, hat dieser die evtl. entstehenden Mehrkosten zu tragen. 

 

17.9 Der Anbieter haftet insbesondere auch nicht für die Richtigkeit von Sachaussagen über Waren oder Dienstleistungen des Kunden, die in Werbemitteln enthalten sind. Sie erfolgen ausschließlich auf der Grundlage von Informationen, die der Kunde dem Anbieter zur Verfügung stellt. Soweit wegen unrichtiger Sachaussagen des Kunden Ansprüche gegen den Anbieter geltend gemacht werden, stellt der Kunde den Anbieter insofern von Ansprüchen Dritter frei. Der Anbieter haftet ferner nicht für die rechtliche Schutz- beziehungsweise Eintragungsfähigkeit der im Rahmen eines Auftrages erstellten Ideen, Konzepte, Entwürfe oder sonstiger Materialien. 

 

17.10 Der Anbieter legt großen Wert auf eine dem Stand der Technik entsprechende, sehr hohe Zuverlässigkeit seiner Server und Dienste, die mit möglichst wenigen und kurzen Unterbrechungen laufen. Dennoch sind Ausfälle wegen Rechnerausfalls, Betriebsstörungen, höherer Gewalt, illegalem Arbeitskampf, aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, Störungen aus dem Verantwortungsbereich von Dritten (z.B. von Providern), Netzbetreibern oder Leitungsanbietern, Wartungsarbeiten, Leitungsstörungen, Serverabstürzen, rechtswidriger Beschlagnahme, Verkehrsstörungen, allgemeiner Rohstoff- oder Energieverknappung oder aus vergleichbaren Gründen nicht auszuschließen. Eine Haftung für derartige – 4 – Ausfälle wird daher ausgeschlossen, es sei denn, derartige Ausfälle beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Anbieters. Der Anbieter wird jedoch mehr als unerhebliche Störungen und Fehler seiner Server schnellst möglich beseitigen und ist bemüht, unerhebliche Beeinträchtigungen in angemessener Frist zu beseitigen. 

 

17.11 Außerhalb seines Herrschaftsbereichs trägt der Anbieter nicht die Gefahr des Datenverlustes auf dem Übertragungswege und übernimmt auch keine Gewährleistung und/oder Haftung für die Datensicherheit. Der Anbieter übernimmt insbesondere, abgesehen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, keine Haftung für die Zugangsqualität und – möglichkeit und die Qualität der Darstellung, Speicherausfall, Unterbrechung, evtl. Verspätung, Löschung und Fehlerübertragung bei der Kommunikation. Dies gilt nicht für Staaten bzw. Gerichtsbarkeiten, die den Ausschluss oder die Begrenzung der Haftung für Folge- oder zufällig entstandene Schäden nicht gestatten. 

 

  1. Nachunternehmer 

 

Der Anbieter ist berechtigt, zur Erfüllung seiner Leistungsverpflichtung gegenüber seinen Kunden Nachunternehmer zu beauftragen. 

 

  1. Haftungsausschluss für Inhalte Dritter 

 

Wenn und soweit von dem Internetangebot des Anbieters auf Webseiten Dritter verwiesen oder verlinkt worden ist, übernimmt der Anbieter keine Gewähr und Haftung für die Richtigkeit bzw. Vollständigkeit der Inhalte und die Datensicherheit dieser Webseiten. Da der Anbieter keinen Einfluss auf die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen durch Dritte hat, wird dem Kunden und den Besuchern empfohlen, die jeweiligen Datenschutzerklärungen des Drittanbieters vor Inanspruchnahme dessen Angebotes gesondert zu prüfen. 

 

  1. Anzuwendendes Recht 

 

Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und dem Anbieter und auf die Frage eines gültig zustande gekommenen Vertrages sowie seiner Vor- und Nachwirkungen ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anzuwenden. 

 

  1. Erfüllungsort und Gerichtsstand 

 

21.1 Erfüllungsort der Anbieterleistungen ist für die Vertragsparteien der Sitz des Anbieters. Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar zwischen dem Anbieter und dem Kunden ergebenden Streitigkeiten wird – soweit rechtlich zulässig – das für den Sitz des Anbieters örtlich und sachlich zuständige Gericht vereinbart, und zwar unabhängig davon, in welchem Land der Auftrag ausgeführt wird. Gleiches gilt für Kunden, die in Deutschland keinen Allgemeinen Gerichtsstand haben oder der Wohnsitz / Sitz / gewöhnlicher Aufenthalt des Kunden unbekannt oder außerhalb Deutschlands ist. Von dieser Rechtswahl ausgenommen sind ggfls. anzuwendende zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Landes, in dem ein Kunde, der Verbraucher ist, seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, da im Geschäftsverkehr mit Verbrauchern innerhalb der Europäischen Union das Recht am Wohnsitz des Verbrauchers anwendbar sein kann, sofern es sich zwingend um verbraucherrechtliche Bestimmungen handelt. 

 

21.2 Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen. 

 

Leverkusen im Juli 2026

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