So gelingt die digitale Transformation
Im Rahmen einer aktuellen Studie des Digitalverbands Bitkom nannten die befragten Unternehmen als Motive für die Digitalisierung unter anderem Kostenersparnis, höhere Effizienz, Entlastung der Mitarbeiter sowie den Erhalt oder die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit. Um diese Vorteile zu realisieren, genügt es jedoch nicht, Papierdokumente einfach nur zu scannen. Das volle Potenzial der digitalen Transformation erschließen Unternehmen am besten gemeinsam mit einem erfahrenen Dokumentendienstleister. Dieser sollte folgende Kriterien erfüllen:
- Hochwertige Digitalisate sicherstellen
Bei der Digitalisierung von Dokumenten geht es vor allem darum, die gewonnenen elektronischen Daten innerhalb geeigneter Folgeprozesse so zur Verfügung zu stellen, dass Unternehmen ihre Beschäftigten von Routinetätigkeiten entlasten und Kundenanfragen zügig bearbeiten können. Dies gelingt, indem Dokumentendienstleister die Digitalisate mit modernen OCR-Technologien im Volltext auslesen und anschließend indexieren sowie klassifizieren. Das Hinterlegen des Dokumentendatums kann beispielsweise bei der Einhaltung von Fristen, insbesondere Aufbewahrungsfristen, unterstützen. In der Regel verfügen Dokumentendienstleister über entsprechende intelligente Lösungen, welche die Digitalisate automatisiert in wertvolle Assets umwandeln. Dennoch ist es empfehlenswert, das Ergebnis der Prozesse einer visuellen Qualitätsprüfung zu unterziehen. Hierbei sollte der Dokumentendienstleister insbesondere die Vollständigkeit, Lesbarkeit und Ausrichtung der Images kontrollieren und sicherstellen. - DSGVO einhalten
Der Schutz personenbezogener Daten hat bei Digitalisierungsprojekten eine hohe Priorität. Scandienstleister sollten deshalb nachweisen können, dass sie über alle Prozessschritte hinweg DSGVO-konform arbeiten. Dies umfasst den Transport der Papierdokumente in feuerfesten, verschlossenen und verplombten Datenschutzbehältern durch GPS-überwachte Fahrzeuge mit unternehmenseigenen Fahrern, die Verarbeitung in geschützten Produktionsstätten, die sichere Einlagerung sowie die anschließende Vernichtung unter Einhaltung höchster Sicherheitsstandards und in Übereinstimmung mit dem Bundesdatenschutzgesetz. Der Transport von Papierakten in Umzugskartons beispielsweise ist nicht nur grob fahrlässig hinsichtlich des Datenschutzes, sondern auch mit einem hohen Risiko verbunden, dass die Dokumente unwiederbringlich verloren gehen – etwa bei einem Unfall oder Diebstahl. - Persönlichen Ansprechpartner benennen
Erfahrungsgemäß kommt es bei Digitalisierungsprojekten seitens des Kunden immer wieder zu Rückfragen. Daher ist es essenziell, dass er beim Dienstleister über einen festen, namentlich bekannten Ansprechpartner verfügt, der unmittelbar in das Projekt involviert und zu den vereinbarten Servicezeiten direkt erreichbar ist. Eine zentrale Servicenummer, die im schlimmsten Fall nur in ein Callcenter leitet, ist hier wenig zielführend. - Kurze Reaktionszeiten und hohe Flexibilität
Bei der Digitalisierung von Bestandsakten benötigen Auftraggeber häufig zeitnah eine der Akten, die sich gerade beim Dienstleister zur Verarbeitung befinden. Hier sind Flexibilität und Schnelligkeit gefragt. Der Dienstleister sollte in der Lage sein, die betroffene Akte im Verarbeitungsprozess on demand vorzuziehen oder sie – falls nötig – zunächst wieder im Original auszuhändigen.
Fazit
Das erfolgreiche Digitalisieren von Dokumenten ist also deutlich mehr als pures Scannen. Deshalb sollten Unternehmen, aber auch öffentliche Verwaltungen bei der Auswahl eines Dokumentendienstleisters einige Kriterien beachten: Die Einhaltung der DSGVO ist dabei essenziell. Zusätzlich werden die Digitalisate in wertvolle Assets verwandelt und kurzfristige Anforderungen flexibel umgesetzt. Ein persönlicher Ansprechpartner sorgt für einen reibungslosen Ablauf. Wenn diese Faktoren erfüllt und Auftraggeber bereit sind, in professionelle Leistungen zu investieren, steht einem erfolgreichen Projektverlauf sowie nachhaltigen Vorteilen nichts im Wege.
Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung kennen wir die Details, die über den Erfolg von Digitalisierungsprojekten entscheiden, sehr genau und setzen sie in unseren Prozessen konsequent um. Überzeugen Sie sich selbst und skizzieren Sie uns im Rahmen eines unverbindlichen Beratungstermins Ihre Anforderungen!
TROPPER verbannt Papierakten aus der Personalabteilung von Lotto Baden-Württemberg
Die Staatliche Toto-Lotto GmbH Baden-Württemberg (kurz: Lotto Baden-Württemberg) hat die TROPPER DATA SERVICE AG im Frühjahr 2025 damit beauftragt, die Personalakten ihrer rund 300 Mitarbeitenden zu digitalisieren. Das Projekt ging – nicht zuletzt dank sorgfältiger Vorbereitung – reibungslos und schnell über die Bühne.
Um die Arbeit im Homeoffice während der Corona-Pandemie innerhalb der Personalabteilung zu ermöglichen, hat Lotto Baden-Württemberg Personaldokumente gescannt und auf einem Serverlaufwerk abgelegt. Das Arbeiten von zu Hause aus ist bei dem Unternehmen immer noch eine Option. Deshalb entschied sich das Unternehmen schließlich, sämtliche Personalakten vollständig zu digitalisieren und in das HR-Archivsystem von d.velop abzulegen. „So können wir ortsunabhängig auf alle Personalakten zugreifen. Weitere Argumente für unser Vorhaben waren die Einhaltung von Löschfristen, eine revisionssichere Aufbewahrung, Platzersparnis und eine effizientere Arbeitsweise“, erläutert Natalja Pruntsch aus der Personalabteilung von Lotto Baden-Württemberg.
Eine Umsetzung des Projektes in Eigenregie kam für Lotto Baden-Württemberg aufgrund mangelnder Kapazitäten und fehlenden Know-hows nicht in Frage. „Bei der Suche nach einem passenden Dienstleister erhielten wir von einer Kollegin den Tipp, TROPPER in Betracht zu ziehen. Sie hatte bereits bei ihrem vorherigen Arbeitgeber positive Erfahrungen mit dem Unternehmen bei der Digitalisierung von Personalakten gemacht“, berichtet Marene Schulze, ebenfalls eine Mitarbeiterin der Personalabteilung. „Aufgrund der vorhandenen Referenzen und der auf der Website beschriebenen Herangehensweise haben wir uns dann auch für TROPPER entschieden.“
Fundierte Vorbereitung als Schlüssel zum Erfolg
Zu Beginn der Zusammenarbeit fand ein halbtägiger Workshop statt, in dem die Beteiligten die Rahmenbedingungen für das Projekt festlegten. Dabei wurde gemeinsam definiert, in welche Arten die Dokumente zu klassifizieren sind. „Hierfür erhielten wir von TROPPER im Vorfeld Beispiele und konnten so gemeinsam bestimmen, wie die verschiedenen Dokumenten klassifiziert werden sollten“, so Natalja Pruntsch. „Dabei profitierten wir von den Erfahrungen der Firma TROPPER, und deren Ansprechpartnerin Claudia Felten hat uns auch intensiv beraten.“ Im Ergebnis wurden mehr als 50 Dokumentenarten identifiziert.
Darüber hinaus haben die Projektbeteiligten im Rahmen des Workshops festgelegt, welche Dokumente im Original an Lotto Baden-Württemberg nach der Digitalisierung zurückgeliefert werden (Positivliste) – beispielsweise Arbeitsverträge oder Urkunden – bzw. welche TROPPER nach einer Aufbewahrungszeit von sechs Monaten und Erteilung einer Vernichtungsfreigabe vernichten soll.
Außerdem erläuterte der Scandienstleister detailliert den Verarbeitungsprozess und die getroffenen Datenschutzmaßnahmen. „Dieses Setup war transparent aufgebaut und für uns äußerst hilfreich“, so Natalja Pruntsch. „Wir fühlten uns sehr gut abgeholt und wussten genau, was mit unseren Akten innerhalb des Projektes passieren wird.“
Marene Schulze ergänzt: „Gerade bei der Digitalisierung von Personalakten spielt das Thema Datenschutz natürlich eine ganz große Rolle. Immerhin reden wir hier von sehr sensiblen, personenbezogenen Daten. Die von TROPPER ergriffenen Maßnahmen haben uns absolut überzeugt.“ So transportiert der Scandienstleister die zu digitalisierenden Akten in feuerfesten, verschlossenen und verplombten Datenschutzkoffern sowie mit eigenen Fahrern und GPS-getrackten Fahrzeugen zu seinen Produktionsstätten. Ein Registrierungs-Tool dokumentiert lückenlos, welche Akten abgeholt werden und bei TROPPER eingehen. Die Verarbeitung der Dokumente erfolgt in den Produktionsstätten unter höchsten Sicherheitsstandards und in Übereinstimmung mit dem Bundesdatenschutzgesetz. Hierzu gehören die Zutrittskontrolle der Mitarbeiter mittels Ausweisleser für die einzelnen Bereichen der Produktion, die Videoüberwachung des gesamten Gebäudes sowie eine Alarmanlage, die bei einem Wachdienstunternehmen aufgeschaltet ist.
Im Rahmen des Workshops sichtete TROPPER zudem die Personalakten. Trotz der unterschiedlichen Beschaffenheit und Strukturen der Akten, die teilweise historisch gewachsen sind, waren seitens Lotto Baden-Württemberg keinerlei Vorarbeiten erforderlich. Nach dem Workshop digitalisierte TROPPER zunächst einige Personalakten aus bestimmten Kategorien in einer Nullserie. Um eine große Bandbreite für die Dokumentenklassifizierung zu haben, wurden hierfür bestimmte Akten gewählt, etwa die von langjährigen Mitarbeitern, Führungskräften, Mitarbeitern in Elternzeit und Auszubildene. Dabei wurden kleinere Unstimmigkeiten im Rahmen der Nullserie schnell geklärt, sodass das Projekt zügig starten konnte. Bereits nach drei Wochen stellte TROPPER alle Personalakten von Lotto Baden-Württemberg als PDF/A-Dateien mit integriertem Volltext zur Verfügung, die anschließend von einem Beratungsunternehmen in das Zielsystem – das DMS des Herstellers d.velop – überführt wurden. Die im Original aussortierten Dokumente der Positivliste, beispielsweise Arbeitsverträge, erhielt Lotto Baden-Württemberg auf demselben sicheren Weg zurück, auf dem auch die Akten abgeholt worden waren: in datenschutzkonformen Behältnissen und mit dem TROPPER-eigenen Kurierdienst. Alle übrigen Papierdokumente bewahrt der Scandienstleister sechs Monate lang auf und vernichtet sie dann nach Erteilung einer Vernichtungsfreigabe ebenfalls datenschutzkonform.
Seit Mai 2025 arbeitet Lotto Baden-Württemberg nun vollständig mit digitalen Personalakten und profitiert bereits von spürbaren Verbesserungen, insbesondere einer effizienteren Arbeitsweise. Die im Tagesgeschäft neu hinzukommenden Dokumente liegen in der Regel bereits digital vor oder werden von der Personalabteilung gescannt und in das DMS hochgeladen.
„Die Zusammenarbeit mit TROPPER gestaltete sich zu jeder Zeit unkompliziert“, resümiert Natalja Pruntsch, und Marene Schulze ergänzt: „Fragen wurden stets schnell und kompetent beantwortet und die gesamte Abwicklung funktionierte reibungslos und innerhalb des vereinbarten Zeitplans. Vor allem der initiale Workshop war sehr wertvoll – die darin investierte Zeit hat sich im Projektverlauf mehrfach ausgezahlt.“
Creditplus Bank beschleunigt mit TROPPER Auszahlungsprozess um 25 Prozent
Die Creditplus Bank AG mit Sitz in Stuttgart arbeitet bereits seit mehreren Jahren mit TROPPER zusammen. Der Dokumentendienstleister hat zunächst Kreditanträge inklusive dazugehöriger Unterlagen nach der Sachbearbeitung digitalisiert und der Creditplus Bank zur Verfügung gestellt (Stichwort: spätes Scannen). Diese Herangehensweise sorgte zwar für eine elektronische Archivierung der Dokumente, konnte allerdings das Papier nicht aus dem Bearbeitungsprozess eliminieren. Um nun den Auszahlungsprozess weitgehend zu automatisieren, entschied sich der Finanzdienstleister im Dezember 2018 dazu, Kreditanträge inklusive der dazugehörigen Unterlagen sofort nach Eingang zu digitalisieren – und nicht erst am Ende des Prozesses (Stichwort: frühes Scannen). Auch hierbei setzt die Creditplus Bank auf die Expertise von TROPPER.
Papier als Bremsklotz bei der Sachbearbeitung
Bevor die Creditplus Bank diesen Wechsel vollzog, unterhielt jeder Standort eine eigene Poststelle. Diese hat die eingehenden Briefe geöffnet, sortiert und geprüft, ob es sich um Neuanträge oder um Dokumente zu bestehenden Anträgen handelt. Anschließend wurden die Dokumente händisch an die zuständigen Abteilungen zur weiteren Bearbeitung übergeben. Erst nach Auszahlung des Kredits erhielt TROPPER die Unterlagen zur Digitalisierung.
„Der gesamte Bearbeitungsprozess basierte also weiterhin auf Papier, was zahlreiche Nachteile hatte“, sagt Dennis Winkler, Leiter Zentrale Auszahlung bei der Creditplus Bank. „So gaben unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rahmen einer Befragung beispielsweise an, dass sie Verträge mehrfach in die Hand nehmen müssten, ihnen einfach die Transparenz fehle oder aber Dokumente keinem Antrag zuzuordnen seien.“
Traten Kunden zudem unmittelbar nach der Auszahlung nochmals an die Bank heran, um beispielsweise die Kreditsumme zu erhöhen, konnten die Sachbearbeiter nur dann auf die Dokumente zugreifen, wenn diese dem jeweiligen Sachbearbeiter noch vorlagen oder aber bereits durch TROPPER digitalisiert wurden und im zentralen Archivsystem hinterlegt waren.
Aus diesen Gründen hat sich der Finanzdienstleister entschieden, Kreditanträge und die von den Kunden eingereichten Unterlagen vor der Sachbearbeitung durch TROPPER digitalisieren zu lassen und damit auch den Auszahlungsprozess zu beschleunigen.
TROPPER verarbeitet 1.500 Dokumente pro Tag
Um sicherzustellen, dass TROPPER ausschließlich jenen Posteingang erhält, der mit dem Auszahlungsprozess im Zusammenhang steht, verwendet die Creditplus Bank in der Kommunikation rund um die Kreditvergabe ein Postfach, das von TROPPER geleert wird. Der Dienstleister digitalisiert unter Verwendung der neuesten OCR- bzw. KI-Technologien die dort eingehenden Dokumente und bearbeitet sie anschließend manuell nach. Hierbei setzt TROPPER auf die Expertise aus 20-jähriger Erfahrung im Bankenumfeld. TROPPER verarbeitet und überträgt stündlich die Dokumente in das Archivsystem d.3 der Creditplus Bank, sodass am frühen Nachmittag desselben Arbeitstags alle Dokumente komplett übergeben wurden. Auf diese greift dann das auf Open Source basierende Workflow-Management-System Activiti zu. Darin sind Algorithmen zur Genehmigung von Krediten hinterlegt, die selbstständig entscheiden, ob die vom Kunden eingereichten Unterlagen automatisch oder aber manuell geprüft werden müssen. Die stündliche Übertragung der Dokumente durch TROPPER gewährleistet eine kontinuierliche Versorgung der nachgelagerten Prozesse der Bank wie Antragsprüfung, -genehmigung und Auszahlung.
Neben dem analogen Posteingang indiziert und verarbeitet TROPPER auch die eingehenden E-Mails samt Anhänge. Dazu werden die E-Mails an den Dienstleister weitergeleitet, der die Anhänge sichtet und anschließend indiziert in d.3 hochlädt. So ist sichergestellt, dass sämtliche Unterlagen zu einem Kreditantrag im d.3-System von den Sachbearbeitern der Creditplus Bank zusammenhängend abgerufen werden können – unabhängig davon, ob sie postalisch oder per E-Mail eingehen.
Umstieg auf frühes Scannen hat sich in mehrfacher Hinsicht gelohnt
„Der Wechsel vom späten zum frühen Scannen war aus mehreren Gründen absolut richtig“, zeigt sich Dennis Winkler zufrieden. „Wir sparen nicht nur die Poststellen an unseren Standorten ein, sondern vor allem sehr viel Zeit, weil alle Dokumente digital vorhanden sind und die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter direkt darauf zugreifen können. Das gelingt sogar aus dem Homeoffice. Zudem ist transparent nachvollziehbar, welche Dokumente zu welchem Antrag gehören. Auch das Suchen nach Unterlagen entfällt. Insgesamt konnten wir die Auszahlungsgeschwindigkeit von Krediten um etwa 25 Prozent steigern.“
Über die Creditplus Bank AG:
Die Creditplus Bank AG mit Sitz in Stuttgart hat mehr als 550.000 Kundinnen und Kunden. Die Bank hat 20 Filialen und beschäftigt mehr als 700 Mitarbeitende. Das Unternehmen gehört über die französische Konsumfinanzierungsgruppe CA Consumer Finance S.A. zum Crédit-Agricole-Konzern, der in 19 Ländern vertreten ist.
Webinar: So gelingt die Migration von Papier- und digitalen Akten in der Personalabteilung
Die digitale Personalakte entlastet HR-Mitarbeitende erheblich von administrativen Aufgaben. Dadurch bleibt mehr Zeit für strategisch wichtige Themen wie Recruiting, Personalentwicklung und Mitarbeiterbindung.
Voraussetzung dafür ist, dass sowohl neue Personaldokumente als auch die Bestandsakten digital vorliegen. Um das Potenzial digitaler Personalakten voll auszuschöpfen, ist es außerdem unerlässlich, die darin enthaltenen Dokumente zu klassifizieren und mit dem jeweiligen Dokumentendatum zu indizieren.
Gleichzeitig müssen Personalakten laut dem Gesetzgeber über viele Jahre aufbewahrt werden. Erfolgt dies in Papierform, geht nicht nur viel Platz verloren. Darüber hinaus müssen HR-Mitarbeitende einen Großteil ihrer Zeit für Verwaltungstätigkeiten ver(sch)wenden. Hierzu gehört insbesondere die Einhaltung der Aufbewahrungs- und Löschfristen.
Die TROPPER DATA SERVICE AG hat bereits über drei Millionen Personalakten für die unterschiedlichsten HR-Systeme erfolgreich digitalisiert und klassifiziert.
In unserem kostenlosen Webinar am Donnerstag, den 18. September 2025, zeigen Ihnen unsere Expert:innen Claudia Felten und Bodo Boer, wie Sie die Digitalisierung Ihrer Personalakten mit uns nachhaltig planen und erfolgreich umsetzen.
Folgende Punkte stehen auf der Agenda:
- Welche Voraussetzungen müssen für ein erfolgreiches Projekt erfüllt sein?
- Welche Datenschutz- und Datensicherheitsmaßnahmen setzen wir um?
- Wie sieht der Digitalisierungsprozess im Detail aus?
- Wie stellen wir Qualität und Datenschutz sicher?
- Beantwortung Ihrer Fragen
Besonders im Fokus:
Viele Unternehmen führen ihre Akten sowohl in Papierform als auch digital auf Serverlaufwerken oder in HR-Archivsystemen. Dabei sind die Dateien meist nicht sauber getrennt, indiziert und klassifiziert.
Wir präsentieren Ihnen in unserem Webinar, welche Möglichkeiten die TROPPER DATA SERVICE AG bietet, um die bereits digitalisierten Akten in eine saubere Dokumentenstruktur zu bringen.
Das Webinar richtet sich vor allem an HR- und IT-Mitarbeitende, die ihre Personalakten kurzfristig digitalisieren möchten, sowie an Verantwortliche, die ein Projekt konkret planen.
Bitte notieren Sie sich den Termin: Donnerstag, 18. September 2025, 10:00 Uhr - 11:00 Uhr
Wir machen Sie fit für die Digitalisierung Ihrer Personalakten und freuen uns auf Ihre Anmeldung!
Bitte senden Sie diese an: anmeldung@tropper.de. Sie erhalten dann umgehend die Zugangsdaten zum Webinar.
Die Teilnahme ist für Sie kostenfrei.
Verarbeitung von E-Rechnungen kommt in Deutschland nur zögerlich voran
Beim E-Rechnungsgipfel 2025, der im Juni in Berlin stattfand und wie jedes Jahr vom Verband elektronische Rechnung (VeR) als Leadpartner unterstützt wurde, standen erste Praxiserfahrungen, Herausforderungen und Optimierungspotenziale rund um die E-Rechnungspflicht im Fokus. Dabei zeigten die Diskussionen deutlich, dass Unternehmen selbst sechs Monate nach Einführung der Empfangspflicht noch mit zahlreichen Baustellen zu kämpfen haben.
Daher überrascht es kaum, dass Deutschland laut der renommierten Billentis-Studie beim Roll-out der E-Rechnung weltweit nur den vorletzten Platz belegt. Dies liegt einerseits an der unzureichenden digitalen Transformation in den Unternehmen und andererseits an der oft mangelhaften Datenqualität elektronischer Rechnungen. Diese werden nur dann steuerlich anerkannt, wenn sie korrekt nach EN-16931 ausgestellt sind.
Bundesfinanzministerium veröffentlicht aktualisierten Entwurf zur E-Rechnungspflicht
Nur einen Tag nach dem diesjährigen E-Rechnungsgipfel veröffentlichte das Bundesfinanzministerium einen überarbeiteten Entwurf seines ersten BMF-Schreibens zur deutschen E-Rechnungspflicht, der an die relevanten Verbände zur Stellungnahme versandt wurde. Die finale Veröffentlichung des BMF-Schreibens ist für das vierte Quartal 2025 geplant. Ziel ist es, Unternehmen durch präzisere Ausgestaltung der zentralen Regelungen mehr Orientierung und Rechtssicherheit bei der Umsetzung der E-Rechnungspflicht zu geben. Die wichtigsten Neuerungen und Änderungen hat der VeR in einer praktischen Übersicht zusammengefasst.
Ergänzend dazu hat der Fachverband auf seiner Website detaillierte Anmerkungen veröffentlicht, von denen wir drei besonders hervorheben möchten:
Technische Anforderungen und Formate
Das neue Schreiben erläutert detailliert, welche technischen Anforderungen bei der Nutzung elektronischer Rechnungsformate wie XRechnung bestehen. Besonderes Augenmerk liegt dabei auf der Nutzung von sogenannten Extensions, die es ermöglichen, branchenspezifische Anforderungen zusätzlich abzudecken, ohne die umsatzsteuerrechtlichen Pflichtangaben zu beeinträchtigen.
Umgang mit ergänzenden Informationen und hybriden Formaten
Neu aufgenommen wurde zudem eine Regelung, wie ergänzende Informationen in Form von Anlagen behandelt werden müssen. Wichtig hierbei: Pflichtangaben dürfen nicht durch Verweise oder Links ersetzt werden, sondern müssen vollständig im strukturierten Datensatz enthalten sein. Weiterhin wurde klargestellt, dass bei hybriden Formaten wie ZUGFeRD der strukturierte XML-Teil stets Vorrang vor dem PDF-Bildteil hat.
Präzisierungen zum Vorsteuerabzug bei Formatfehlern
Auch beim Vorsteuerabzug gibt es nun differenziertere Aussagen: Eine Rechnung, die aufgrund von Formatfehlern lediglich als „sonstige Rechnung“ eingestuft wird und nicht die Anforderungen einer ordnungsgemäßen elektronischen Rechnung erfüllt, berechtigt grundsätzlich nicht zum Vorsteuerabzug. Allerdings besteht die Möglichkeit, diese Rechnung durch die nachträgliche Ausstellung einer korrekten E-Rechnung zu berichtigen.
Im Rahmen der Übergangsregelungen gilt jedoch eine Sonderregel: Hier führt die alleinige Tatsache, dass die Rechnung im falschen Format ausgestellt wurde, nicht automatisch zu einer Versagung des Vorsteuerabzugs. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass der Rechnungsempfänger nachvollziehbar davon ausgehen konnte, dass der Aussteller zur Nutzung der Übergangsregelungen berechtigt war.
Fazit:
Für Unternehmen ist es essenziell, sich kontinuierlich über die aktuellen Entwicklungen, Datenformate und Übertragungswege im Bereich der E-Rechnung zu informieren. Nur so können sie prüfen, ob eingehende Rechnungen auch zum Vorsteuerabzug berechtigen. Daher benötigen sie für die E-Rechnungsverarbeitung deutlich mehr Zeit als für das Handling sonstiger Rechnungen.
Wir von der TROPPER DATA SERVICE AG sind hinsichtlich der gesetzlichen und technischen Anforderungen stets auf dem neuesten Stand und setzen diese rasch und zuverlässig in unseren Prozessen für unsere Kunden um. Stellen wir bei der Rechnungsverarbeitung fest, dass eine Rechnung vom Lieferanten fehlerhaft ausgestellt wurde, weisen wir unseren Kunden darauf hin, sodass eine korrigierte Rechnung beim Lieferanten angefordert werden kann.
Profitieren Sie von unserer Expertise bei der Verarbeitung von Debitoren- sowie Kreditorenrechnungen und nehmen Sie gern Kontakt mit uns auf!
Warum präzise Ausschreibungen für Scandienstleister entscheidend sind – Empfehlungen aus Bietersicht
Für uns als Scandienstleister ist die Teilnahme an Ausschreibungen eine wichtige Möglichkeit, Aufträge von öffentlichen Einrichtungen zu erhalten. Leider stellen wir aber immer wieder fest, dass viele Ausschreibungen nicht präzise ausgearbeitet sind. Dies führt zu zahlreichen Bieterfragen, die einen unnötigen Mehraufwand auf beiden Seiten verursachen. Zudem sind die eingereichten Angebote aufgrund unklarer Vorgaben oft nur schwer oder gar nicht vergleichbar, was sich auch für den Auftraggeber nachteilig auswirken kann.
Um Ausschreibungen sowohl für Auftraggeber als auch für Bieter effizienter und transparenter zu gestalten, gehen wir im Folgenden auf die wichtigsten Aspekte und typische Stolpersteine ein – ergänzt durch praktische Empfehlungen aus unserer Erfahrung als Scandienstleister.
Typischer Aufbau einer öffentlichen Ausschreibung
Öffentliche Ausschreibungen beinhalten in der Regel:
- eine Leistungsbeschreibung,
- Vertragsbedingungen,
- ein Preisblatt,
- Eignungskriterien (nachzuweisen z. B. durch Referenzen),
- Zuschlagskriterien sowie
- Fristen und weitere formale Vorgaben.
Ungenaue oder falsche Mengenangaben
In den Preisblättern werden die zu verarbeitenden Mengen häufig nicht genau angegeben. Eine Formulierung wie „1.000 Akten“ sagt beispielsweise nichts über das tatsächliche Belegvolumen aus. Bei der Digitalisierung von Bestandsakten sind präzise Angaben zum Volumen der zu verarbeitenden Blätter, Dokumente, ggf. Pläne, gesiegelten oder geösten Unterlagen etc. für die Angebotskalkulation jedoch zwingend erforderlich.
Tipp: Das Blattvolumen lässt sich anhand der Angabe von laufenden Regalmetern, in denen die Akten aufbewahrt werden, ermitteln.
Darüber hinaus werden in Ausschreibungen die Begriffe „Dokument“, „Blatt“, „Seite“ und „Image“ oftmals vermischt oder falsch verwendet. Konkret kann ein Dokument ein oder mehrere Blätter umfassen. Ein Blatt wiederum besteht aus zwei Seiten. Je nachdem, ob Vorder- und Rückseite bedruckt sind, ergibt sich die Zahl der Images (digitalisierte Seiten abzüglich Leerseiten).
Tipp: Dienstleister scannen Blätter im Duplex-Verfahren, also Vorder- und Rückseite, und verwerfen leere Rückseiten anschließend über die Eingabe eines Schwellwertes automatisiert. Daher ist es ratsam, in Ausschreibungen mit der Blattanzahl und einem geschätzten Rückseitenanteil, beispielsweise 10 %, zu kalkulieren.
Beschaffenheit des zu digitalisierenden Beleggutes
Auch Angaben dazu, ob ausschließlich herkömmliche DIN-A4-Blätter oder auch großformatige Pläne und kleinere Quittungen bzw. Kassenzettel zu digitalisieren sind, erleichtern die Kalkulation erheblich. Während DIN-A4-Blätter mit Hochleistungsscannern schnell im Stapel verarbeitet werden können, müssen andere Formate mit speziellen Geräten wie Plan- oder Buchscannern einzeln digitalisiert werden.
Darüber hinaus hat die Papierqualität Einfluss auf die Scanner-Auswahl. Historische Dokumente, Durchschlags- oder Thermofaxpapier erfordern eine besondere Vorgehensweise bei der Aufbereitung und Digitalisierung.
Tipp: Scandienstleister können sich bei einem Besichtigungstermin vor Ort einen guten Überblick über die Qualität der zu digitalisierenden Akten verschaffen. Voraussetzung ist eine repräsentative Aktenauswahl. Ist ein Termin nicht möglich, sind auch Fotos von den Akten und dem Archiv hilfreich.
Digitalisierung und Datenbereitstellung
Die Ausschreibung sollte klar angeben, in welcher Auflösung und ob farbig oder schwarz-weiß gescannt werden soll. Außerdem ist es für Scandienstleister wichtig zu wissen, ob die Digitalisate im Volltext ausgelesen (OCR) werden sollen, wie sie zu indexieren sind und in welches Zielsystem sie übertragen werden. Hierzu gehören auch Informationen darüber, ob und – wenn ja – welche Stammdaten vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt werden können.
Tipp: Je aktueller und umfassender die bereitgestellten Stammdaten sind, desto einfacher und genauer gelingt die Indizierung der Akten.
Bei bestimmten Aktenarten ist es sinnvoll, die gesamte Akte nicht als Ganzes in einer Datei zu speichern, sondern in einzelne Dokumente zu trennen und diese nach Dokumententyp zu klassifizieren. So können Anwender gezielt bestimmte Dokumenttypen schneller finden, und Vorgaben wie Löschfristen oder Zugriffsrechte lassen sich leichter im Archivsystem hinterlegen.
Tipp: Die finale Dokumentenstruktur sollte in der Leistungsbeschreibung aufgeführt werden.
Logistische Aspekte
In der Leistungsbeschreibung sollten auch die örtlichen Gegebenheiten der Archivräume (z. B. Lastenaufzug, Rampen, Stufen, Tür- und Durchgangsbreiten) sowie die Parkmöglichkeiten beschrieben sein. Außerdem dürfen Angaben zum Transport nicht fehlen, etwa wie viele Chargen vorgesehen sind und wer für das Verpacken der Akten zuständig ist. Ebenso sollte in Ausschreibungen definiert sein, ob und – wenn ja – wie lange der Scandienstleister Papierunterlagen nach der Digitalisierung aufbewahren muss, um sie anschließend zu vernichten. Falls bestimmte Dokumente auszusortieren sind und nicht vernichtet werden dürfen (Positivliste), ist dies ebenfalls anzugeben.
Fazit
Je detaillierter Ausschreibungen formuliert sind, desto genauer können Scandienstleister kalkulieren. Das spart Kosten, reduziert Rückfragen von der Bieterseite und sorgt für eine Vergleichbarkeit der Angebote – zum Vorteil aller Beteiligten.
Webinar: Digitalisierung von Bestandsakten bei Behörden
Die Digitalisierung in Behörden in Deutschland bleibt auch 2025 ein zentrales Thema, denn sie ist der Hebel für mehr Effizienz, Transparenz sowie Nähe zu Bürgern und Unternehmen. Um Medienbrüche innerhalb der Prozesse zu eliminieren, empfiehlt es sich, die Bestandsakten zu digitalisieren und so Papierarchive aufzulösen.
Die TROPPER DATA SERVICE AG ist auf die Digitalisierung großvolumiger Aktenmengen spezialisiert.
Wir haben Antworten auf Ihre Fragen rund um die Digitalisierung von Bauakten, Ausländerakten, Steuerakten usw.
Heben Sie mit uns Ihr Digitalisierungsprojekt auf das nächste Level! Dank unserer jahrzehntelangen Erfahrung im Bereich Scannen und Archivieren von Aktenbeständen wird die Digitalisierung von Papierarchiven zum Erfolgsfaktor für Ihre Behörde.
Am 21. Mai 2025 zeigen Ihnen unsere Experten Claudia Felten und Bodo Boer in einem kostenlosen Webinar, wie Sie mit unserer Unterstützung Ihre Aktenarchive sicher und effizient digitalisieren können. Sie profitieren von mehr Platz sowie geringeren Kosten und erhalten die von Ihnen angeforderten Unterlagen in kürzester Zeit digital zur Verfügung gestellt.
Im Rahmen des Webinars zeigen wir Ihnen konkrete Lösungsszenarien für Ihre Behörde auf und gehen intensiv auf Ihre Fragen ein.
Bitte notieren Sie sich den Termin:
Mittwoch, 21. Mai 2025: 13:30 – 14:30 Uhr
Wir machen Sie fit für die Digitalisierung und freuen uns auf Ihre Anmeldung!
Bitte senden Sie Ihre Anmeldung an: anmeldung@tropper.de. Sie erhalten dann umgehend die Zugangsdaten zum Webinar.
Die Teilnahme ist für Sie kostenfrei.
Das Potenzial elektronischer Personalakten voll ausschöpfen
Viele Unternehmen haben ihre Personalakten bereits digitalisiert, um beispielsweise in ihrer HR-Abteilung Prozesse zu optimieren oder einfach nur Platz zu sparen. Hierbei wurden deren Inhalte häufig jeweils in einer PDF-Datei gespeichert. Damit schöpfen sie aber das Potenzial der Digitalisierung nicht aus. Dies gelingt nur mit einer granularen Klassifizierung der Dokumente und dem Hinzufügen des Dokumentendatums. Das erkennen immer mehr Unternehmen, für die wir ihre bereits digitalisierten Personaldokumente entsprechend verarbeiten.
Dokumentenklassifizierung schafft Struktur und Übersicht
Elektronische Personalakten ermöglichen ein ortsunabhängiges Arbeiten, da sie – unter den entsprechenden technischen Voraussetzungen – von überall zugänglich sind. Damit Unternehmen auch von weiteren Vorteilen der Digitalisierung profitieren können, empfiehlt es sich, die in den Akten enthaltenen Dokumente ihrer jeweiligen Dokumentenklasse (z. B. Bewerbung, Arbeitsvertrag, Krankenversicherungsunterlagen) zuzuordnen. Die Erfahrung zeigt, dass Personalabteilungen dabei in der Regel mit ca. 60 bis 80 – und teils sogar noch mehr – verschiedenen Dokumententypen arbeiten. Die Vorteile der Klassifizierung sind eine verbesserte Benutzererfahrung, zum Beispiel bei Suchen nach bestimmten Dokumenten und die Möglichkeit, Mitarbeitern einen Einblick in ihre Personalakte zu gewähren, ohne dass vertrauliche Dokumente durch sie einsehbar sind.
Dokumentendatum beschleunigt Prozesse in HR-Abteilungen
Weitere Vorzüge ergeben sich, wenn Personaldokumente zusätzlich mit dem jeweiligen Dokumentendatum versehen werden. Dieses gibt an, wann ein Dokument erstellt, unterzeichnet oder rechtskräftig wurde. Bei Arbeitsverträgen handelt es sich beispielsweise um das Eintrittsdatum des Mitarbeiters, bei Lohnjournalen um den Tag ihrer Erstellung. HR-Verantwortliche können Dokumente so anhand von Datumsangaben suchen und schneller finden. Darüber hinaus ist es möglich, Unterlagen in einem Arbeitsgang nach ihrem Typ sowie ihrem Dokumentendatum effizient zusammenzustellen. Aufbewahrungs- und Löschfristen können so leichter eingehalten werden.
Sind die in elektronischen Personalakten enthaltenen Dokumente klassifiziert und mit einem Dokumentendatum versehen, können HR-Abteilungen ihre Prozesse gezielt steuern und beschleunigen. Es lohnt sich daher, auch bereits digitalisierte Akten durch einen erfahrenen Dienstleister entsprechend aufbereiten zu lassen. Dies kann entweder im Zielsystem des Kunden erfolgen oder offline im Verarbeitungsprozess des Dienstleisters. Weitere Gründe dafür, bestehende digitale Personalakten klassifizieren zu lassen, sind beispielsweise Firmenübernahmen bzw. -zusammenschlüsse oder die Migration auf ein neues HR-System.
Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, damit auch Sie umfassend von den Vorteilen der elektronischen Personalakte profitieren können – unabhängig davon, ob Ihr Aktenbestand noch analog oder bereits digital vorliegt!
TROPPER setzt komplexes Digitalisierungsprojekt für die Landesbank Berlin AG um
Die Landesbank Berlin AG stand vor der Herausforderung, umfangreiche papierbasierte Vertragsunterlagen zu Kreditkarten zu digitalisieren und auf Mikrorollfilmen befindliche Dokumente in PDF-Dateien zu migrieren. Hintergrund war eine Kooperation mit dem ADAC und Amazon, für die der Finanzdienstleister exklusiv Kreditkarten ausstellte. Dazu waren zunächst u.a. mehr als 1,5 Millionen Papierdokumente zu digitalisieren und über 2,7 Millionen Dokumente, die als Bilder auf Mikrorollfilmen vorlagen, in PDF-Dateien umzuwandeln. Die TROPPER DATA SERVICE AG hat das umfangreiche Projekt in der Zeit von Juli 2023 bis August 2024 standortübergreifend erfolgreich umgesetzt.
„Wir haben dazu Angebote von mehreren Dienstleistern eingeholt und uns dann für das Unternehmen TROPPER entschieden“, berichtet Sylvie Eckstein, Gruppenleiterin Produktentwicklung bei der Landesbank Berlin AG. „Zum einen hat uns das Preis-Leistungs-Verhältnis überzeugt, zum anderen haben wir mit TROPPER bereits einen Rahmenvertrag.“ Der Dokumentendienstleister ist schon seit vielen Jahren für das Kreditinstitut tätig und punktet dabei mit hoher Qualität sowie Zuverlässigkeit.
Sylvie Eckstein ist mit der Zusammenarbeit mit TROPPER aus mehreren Gründen sehr zufrieden. Sie lobt vor allem das methodische Vorgehen und die Flexibilität während der Projektlaufzeit, die hohe Qualität der vom Dienstleister gelieferten Ergebnisse sowie dessen schnelle und kompetente Beantwortung von Fragen.
Frank Steinhausen, Vertriebsleiter Financial Services bei TROPPER abschließend: „Aufgrund des vorgegebenen Zeitfensters und der zu verarbeitenden Mengen haben wir das Projekt deutschlandweit auf unsere Geschäftsstellen verteilt. Nur mit dem so versammelten technischen Equipment und der geballten ‚Manpower‘ konnten wir das ambitionierte Zeitfenster einhalten.“
Webinar: Intelligente Posteingangsbearbeitung
Die Zahl der Briefe, die in Deutschland versendet werden, sinkt kontinuierlich. Damit sehen sich Unternehmen mit einem ansteigenden Aufkommen elektronischer Nachrichten über unterschiedliche Kanäle konfrontiert.
Erhalten auch Sie immer mehr Nachrichten per E-Mail, über WhatsApp, Chats oder Ihre Social-Media-Kanäle?
Die Herausforderung bei der Bearbeitung dieser Nachrichten liegt nicht nur in den hohen Mengen, sondern auch in der Inhaltsvielfalt. So ist eine intelligente Klassifizierung und Priorisierung des hybriden Posteingangs unerlässlich, um die Anfragen schnell an die zuständigen Abteilungen und Sachbearbeiter weiterzuleiten.
Optimieren Sie mit uns Ihr Omnikanal Response Management und kommunizieren Sie in Echtzeit mit Ihren Kunden über alle Kanäle hinweg!
Wie das funktioniert, zeigen Ihnen unsere Experten Claudia Felten und Bodo Boer gemeinsam mit Maria Winkler, Partnermanagerin der Insiders Technologies GmbH, in einem kostenlosen Webinar.
Sie erhalten tiefe Einblicke in smart FLOW, die zentrale Workflow- und Kommunikationsplattform von Insiders Technologies, sowie in unsere umfassenden Services rund um das Outsourcing des Posteingangs. Als Anwender profitieren Sie von einer schnellen, kanalübergreifenden Bearbeitung eingehender Nachrichten sowie von automatisierten Prozessen und können so mit einer hohen Servicequalität bei Ihren Kunden punkten.
Im Rahmen des Webinars zeigen wir Ihnen dazu konkrete Lösungsszenarien auf und beantworten auch gern Ihre Fragen.
Das Webinar findet am Donnerstag, den 3. April 2025 von 11 bis 12 Uhr statt.
Sie sind herzlich eingeladen!
Bitte senden Sie Ihre Anmeldung an anmeldung@tropper.de. Sie erhalten dann umgehend die Zugangsdaten für das Webinar.
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!