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„Human in the Loop“ bei der Rechnungseingangsverarbeitung

Zweifelsohne hat sich die Leistungsfähigkeit von Optical-Character-Recognition(OCR)-Technologien sowie jenen der Künstlichen Intelligenz in den vergangenen Jahren extrem weiterentwickelt. Dennoch sollte man ihnen nicht blind vertrauen, sondern die Ergebnisse durch Menschen überprüfen lassen. Nur wenn von Anfang an eine hohe Datenqualität sichergestellt ist, kann ein reibungsloser Prozessablauf gewährleistet werden. Dies gilt insbesondere für die Rechnungseingangsverarbeitung.

Was bedeutet „Human in the Loop“?
Beim Ansatz von „Human in the Loop“ bleiben Menschen aktiv in automatisierte Prozesse eingebunden, um insbesondere die Ergebnisse des Einsatzes von OCR oder KI zu prüfen und gegebenenfalls zu korrigieren. Die jeweiligen Stärken von intelligenten Algorithmen und Menschen werden geschickt kombiniert, um die Prozessqualität und -effizienz zu erhöhen, wie die folgenden Praxisbeispiele zeigen.

Praxisbeispiel 1: Qualitätssicherung bei der KI-gestützten Verarbeitung von E-Rechnungen
Ab dem 1. Januar 2025 müssen Unternehmen in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen und zu verarbeiten. Diese werden ihnen in den strukturierten, maschinenlesbaren Formaten XRechnung und ZUGFeRD zur Verfügung gestellt. Somit entfällt das manuelle Erfassen buchungsrelevanter Daten. Gleichwohl sind Unternehmen gefordert, diese Daten auf ihre Richtigkeit zu prüfen. Bei Rechnungen, für die eine Bestellung vorliegt, können zwar KI-Lösungen diese Validierung automatisiert übernehmen, dennoch sollten Unternehmen zumindest stichprobenartig deren Ergebnisse kontrollieren.

Praxisbeispiel 2: Qualitätssicherung beim Auslesen von Papier- oder PDF-Rechnungen
Unabhängig von der E-Rechnungspflicht bleiben uns bis mindestens Ende 2026 sogenannte „sonstige Rechnungen“ erhalten, also solche, die auf Papier ausgestellt sind oder als PDF-Datei per E-Mail eingehen. Damit diese ebenfalls automatisiert verarbeitet werden können, müssen die buchungsrelevanten Daten mittels OCR ausgelesen werden. Auch hier sollte das Ergebnis manuell geprüft werden – schließlich wäre es fatal, wenn bei einem Rechnungsbetrag aus einer „0“ eine „8“ würde. Die menschliche Korrektur der ausgelesenen Daten trainiert zugleich das OCR-System.

Praxisbeispiel 3: Datenanreicherung in der Rechnungsverarbeitung
Lieferantenrechnungen enthalten unabhängig von ihrem Format in der Regel nicht alle Daten, die für ihre Verarbeitung erforderlich sind. Dazu gehören vor allem interne Daten, wie die Kreditorennummer oder die Kostenstelle. Deren Ergänzung für eine automatisierte Rechnungsverbuchung kann nur manuell zuverlässig erfolgen.

„Human in the Loop“ wird bei TROPPER gelebt
Diese Beispiele zeigen, wie die intelligente Kombination von Mensch und Maschine die Qualität und Effizienz der Rechnungsverarbeitung steigern kann. Mitarbeiter werden von eintönigen Aufgaben, wie dem Abtippen von Rechnungsdaten, befreit und übernehmen vermehrt Kontrollaufgaben. So bleibt ihnen mehr Zeit für wertschöpfende Tätigkeiten.

Wir von TROPPER setzen bei der Rechnungseingangsverarbeitung auf die Lösung smart INVOICE unseres Partners Insiders Technologies, die über ausgereifte OCR- und KI-Funktionalitäten verfügt. So können wir Rechnungen unserer Kunden weitgehend automatisiert verarbeiten. Für eine hohe Datenqualität sorgen unsere Mitarbeiter, indem sie Ergebnisse, bei denen die Insiders-Lösung eine Erkenntnisunsicherheit signalisiert, überprüfen und gegebenenfalls korrigieren. Diese Eingriffe werden an die Insiders-Lösung zurückgespielt, sodass sie zukünftig Inhalte noch zuverlässiger ausliest. Darüber hinaus sorgen wir mit der Anreicherung fehlender Daten für eine automatisierte Rechnungsverbuchung

Wenn auch Sie Ihre Rechnungseingangsverarbeitung beschleunigen und gleichzeitig eine hohe Datenqualität sicherstellen wollen, dann freuen wir uns auf Ihre Kontaktaufnahme.


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Mythen und Fakten rund um die E-Rechnungspflicht

Seit Bekanntwerden der E-Rechnungspflicht kursieren unterschiedliche Aussagen darüber, wie Unternehmen die entsprechende Verordnung ab Januar 2025 erfüllen können. Diese sind teilweise falsch und sorgen für Verunsicherung. In diesem Artikel nehmen wir zu den häufigsten Aussagen Stellung.

Mythos # 1: „Ab Januar 2025 sind alle deutschen Unternehmen dazu verpflichtet, elektronische Rechnungen auszustellen und zu verarbeiten.“

Diese Aussage ist gleich aus mehreren Gründen falsch, wie das Bundesfinanzministerium in seinem Entwurfsschreiben vom 14. Juni 2024 zur Ausstellung von Rechnungen nach § 14 UStG aufführt:

  • Der Gesetzgeber hat eine mehrstufige Übergangsregelung für Lieferanten definiert. So können alle Unternehmen in Deutschland bis Anfang 2027 Rechnungen als PDF-Datei oder auf Papier ausstellen und versenden, sofern die Kunden dem zugestimmt haben.
  • Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von weniger als 800.000 Euro können sogar noch bis Anfang 2028 Rechnungen als PDF-Datei oder auf Papier an ihre Kunden versenden. Auch hier muss deren Einverständnis vorliegen.
  • Rechnungen für Fahrausweise und Kleinbeträge bis 250 Euro sowie Rechnungen an Privatpersonen oder die von der Umsatzsteuer befreit sind, müssen nicht als E-Rechnung ausgestellt werden.

Unabhängig von diesen Ausnahmen müssen alle Unternehmen im B2B-Bereich ab dem 1. Januar 2025 in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen und zu verarbeiten. Dabei unterstützen wir Sie umfassend. Wir übernehmen den gesamten Prozess – vom Empfang der Rechnung bzw. der Anbindung an die verschiedensten Portale (wie Peppol oder Lieferantenportale) über die Validierung der buchungsrelevanten Daten sowie den Abgleich mit Bestellungen und Stammdaten bis hin zur Konvertierung der Rechnungsdaten in das Zielformat Ihres Folgesystems.

Mythos # 2: „Bei ZUGFeRD-Rechnungen stimmt der XML-Datensatz immer mit den Angaben in der PDF-Datei überein.“

Die Praxis zeigt, dass dies oftmals nicht der Fall ist. Bei Abweichungen ist laut dem BMF der XML-Datensatz maßgeblich. Wenn ein Sachbearbeiter die für ihn lesbare PDF-Datei freigibt, obwohl der XML-Datensatz andere Angaben enthält, kann dies zu falschen Buchungen und Zahlungen führen.
Das können Sie mit unserer Hilfe vermeiden, denn wir prüfen bei ZUGFeRD-Rechnungen, ob die eingebetteten XML-Daten mit denen der PDF-Datei übereinstimmen. Gibt es Abweichungen, informieren wir Sie sofort.

Mythos # 3: „E-Rechnungen können zur Bezahlung einfach an die Buchhaltung weitergeleitet werden.“

Grundsätzlich können E-Rechnungen in den strukturierten, maschinenlesbaren Formaten XRechnung und ZUGFeRD schneller verarbeitet werden, da buchungsrelevante Daten nicht manuell erfasst werden müssen. Allerdings ist dies nur die halbe Wahrheit. So sind beispielsweise interne Daten, wie die Kreditorennummer oder die Kostenstelle, nicht in einer Rechnung aufgeführt. Hinzu kommt, dass weiterhin geprüft werden muss, ob die Rechnungen sowohl formell als auch inhaltlich korrekt ausgestellt sind.

Auch hier können wir Sie mit unseren umfassenden Services unterstützen. Dazu reichern wir die Rechnungen zunächst mit fehlenden Daten an und prüfen, ob sie formell die Kriterien von § 14 des Umsatzsteuergesetzes erfüllen. In einem weiteren Schritt validieren wir dann buchungsrelevante Informationen wie Kreditorenname, Rechnungs- und Leistungsdatum, Betrag und Kontoverbindung, Positionsdaten, Steuersätze, Währung, Zahlungsziel und vieles mehr.

Mythos # 4: „Rechnungen als PDF sind E-Rechnungen.“

Das ist nicht der Fall, auch wenn die PDF-Dateien im Volltext auslesbar sind. Hierbei handelt es sich vielmehr um sogenannte „sonstige Rechnungen“, wozu auch Papierrechnungen gehören.

Mythos # 5: „E-Rechnungen können papierbasiert aufbewahrt werden.“

Nein, denn die GoBD schreiben explizit vor, dass elektronisch ausgestellte und empfangene Rechnungen digital archiviert werden müssen. Daher können Unternehmen diese Belege nicht einfach ausdrucken und in Aktenordnern abheften. Vielmehr sollten sie zur besseren Übersicht, sofern noch nicht vorhanden, ab einem gewissen Volumen die Einführung eines Enterprise-Content-Management(ECM)-Systems in Erwägung ziehen.

Fazit:
Über die E-Rechnungspflicht wird derzeit viel diskutiert und leider verunsichern einige Anbieter Unternehmen mit falschen Aussagen. Unser Tipp: Der Verband elektronische Rechnung (VeR) ist eine kompetente Anlaufstelle, da er das umfassende Wissen spezialisierter E-Invoicing-Dienstleister bündelt. Davon profitieren auch wir als Mitglied und haben unsere Services im Hinblick auf die E-Rechnungspflicht erweitert. Gern beantworten wir Ihnen im Rahmen eines unverbindlichen Beratungsgesprächs Ihre Fragen. Denn unabhängig von den Herausforderungen, welche die E-Rechnungspflicht mit sich bringt, bietet sie Unternehmen auch eine große Chance, ihre Prozesse rund um die Eingangsrechnungsverarbeitung zu optimieren. Dies kann Ihnen mit uns als Partner an Ihrer Seite gelingen.


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Purchase-to-Pay: Nahtlose Prozesse von der Bestellung bis zur Bezahlung

Vor allem in großen Unternehmen sind zahlreiche Personen und Abteilungen in Purchase-to-Pay(P2P)-Prozesse involviert. Deren manuelle Abwicklung ist mit einem hohen Zeit- und Personalaufwand verbunden sowie einer erhöhten Fehleranfälligkeit. In diesem Beitrag zeigen wir, wie P2P-Prozesse digitalisiert werden können und welche Vorteile damit einhergehen.

Was ist Purchase-to-Pay?

Purchase-to-Pay beschreibt einen Prozess, der von der Beschaffung einer Dienstleistung oder eines Produktes bis hin zur Bezahlung der zugehörigen Rechnung reicht. Er umfasst in der Regel folgende konkrete Schritte:

  • Auslöser ist die Bedarfsmeldung.
  • Nach deren Freigabe und der Auswahl des geeigneten Lieferanten wird eine Bestellung erstellt und versandt.
  • Der Kunde erhält eine Auftragsbestätigung.
  • Die bestellte Ware wird vom Auftragnehmer geliefert.
  • Der Kunde erhält die entsprechende Rechnung und bezahlt diese nach Prüfung und Freigabe.

Es sind also bei einem P2P-Prozess mindestens der Einkauf, der Wareneingang sowie die Buchhaltung involviert.

Worin liegen die Herausforderungen eines manuellen P2P-Prozesses?

Das klingt zunächst nach einem einfachen Ablauf. Allerdings müssen Unternehmen vor allem sicherstellen, dass

  • die Bestellung entsprechend der Auftragsbestätigung vollständig geliefert und
  • die Rechnung korrekt ausgestellt wurde.

Erfolgt dies manuell, ist mit einem hohen Zeitaufwand zu kalkulieren. Hinzu kommt, dass die P2P-relevanten Dokumente – also Bestellungen, Auftragsbestätigungen, Lieferscheine sowie Rechnungen – teils analog und teils digital vorliegen. So mag die Bestellung noch mit einer ERP-Software erstellt worden sein und ist somit digital vorhanden. Hingegen erreicht die Auftragsbestätigung das Unternehmen womöglich per Post oder Fax. Lieferscheine werden meist bei der Anlieferung vom Spediteur in Papierform ausgehändigt oder liegen in dieser Art der Bestellung bei. Bei den Eingangsrechnungen trifft man, bevor die E-Rechnungspflicht ausnahmslos greift, auf Papierbelege, PDF-Dateien, ZUGFeRD- und XRechnungen. Diese Medienbrüche führen zu ineffizienten Prozessen und damit zu weiteren Zeitverlusten sowie zu Fehlern, etwa bei der manuellen Eingabe von Daten.

Wie lassen sich P2P-Prozesse automatisieren?

Für eine zeitsparende Automatisierung gilt es zunächst, die papierbasierten Dokumente zu digitalisieren. So können alle Beteiligten darauf zugreifen, was zusätzlich für Transparenz sorgt. Anschließend geht es darum sicherzustellen, dass die Auftragsbestätigungen mit den Bestellungen übereinstimmen und die Rechnungen gemäß Lieferschein korrekt ausgestellt sind.

Bei beiden Schritten können wir Sie unterstützen. Dazu digitalisieren wir zunächst die noch in Papierform vorliegenden Dokumente. Eingehende XRechnungen werden von uns mit den ausgereiften Lösungen unseres Partners Insiders Technologies als PDF-Datei visualisiert. Bei ZUGFeRD-Rechnungen validieren wir, ob die Daten der eingebetteten XML-Datei mit denen der PDF-Komponente übereinstimmen. Zusätzlich erfassen wir – ebenfalls auf Basis der Insiders-Lösungen – alle in den P2P-relevanten Dokumenten enthaltenen buchungsrelevante Informationen, wie Kreditor, Rechnungs- und Leistungsdatum, Betrag und Kontoverbindung sowie Positionsdaten. Anschließend prüfen wir, ob die Auftragsbestätigungen mit den Lieferscheinen übereinstimmen, und gleichen diese auch mit den zugehörigen Rechnungen ab. Beides erfolgt akribisch bis auf Positionsebene. Angezeigte Abweichungen werden von unseren geschulten Mitarbeitern nochmals geprüft. Stellen wir dabei weiterhin Unstimmigkeiten fest, informieren wir umgehend unseren Kunden. Abschließend konvertieren wir die ausgelesenen Daten in das Format der kundenseitig eingesetzten ERP- oder Finanzbuchhaltungslösung und übertragen die Digitalisate optional in ein ECM-System. Der abschließende Freigabeprozess, die damit verbundene Zahlungsauslösung sowie die Rechnungsbuchung obliegen dem Kunden. Im Idealfall, also bei einer Konsistenz aller Dokumente, kann dies ohne manuelle Eingriffe erfolgen.

Von unserem ganzheitlichen Service bei der Rechnungsverarbeitung profitiert unter anderem der TÜV SÜD. Der Bereichsleiter Haupt- und Kreditorenbuchhaltung, Tobias Jördens, betont: „Die schnelle Digitalisierung und präzise Datenextraktion durch TROPPER sorgt dafür, dass wir Rechnungen häufig bereits am Folgetag ihres Eintreffens buchen können.“
Wenn auch Sie einen automatisierten Purchase-to-Pay-Prozess etablieren und damit Ihre Mitarbeitenden von repetitiven Aufgaben befreien wollen, dann freuen wir uns auf Ihre Kontaktaufnahme.


Frau mit Laptop im digitalen Informationsprozess bei der Recherche

TROPPER stellt seine Digitalisierungskompetenz bei der Sparkasse Essen erneut unter Beweis

Wenn es um die qualitativ hochwertige und branchenspezifische Aktendigitalisierung im Zusammenhang mit dem zentralen Dokumentenarchiv (ZDA) der Finanz Informatik geht, setzt die Sparkasse Essen auf die TROPPER DATA SERVICE AG. So hat der Dokumentendienstleister bereits deren Kundenkredit-, Abwicklungs- und Personalakten digitalisiert. Kürzlich befreite das Unternehmen das Geldinstitut auch von den papierbasierten Mitarbeiterkreditakten und überzeugte erneut mit Know-how, umfassendem Service und hoher Qualität.

Bereits im Jahr 2016 hatte TROPPER die Unterlagen zum Darlehensbestand der Sparkasse Essen inklusive der Kreditakten mit Beschlüssen, Sicherheiten, Auskünften etc. digitalisiert. Ausgenommen blieben damals aus Datenschutzgründen die Mitarbeiterkreditakten, die weiterhin separat in speziellen Schränken aufbewahrt wurden, zu denen nur wenige Personen einen Schlüssel besaßen. Nachdem der Sparkassenvorstand beschlossen hatte, auch diese Akten zu digitalisieren, wandte sich die Sparkasse Essen erneut an TROPPER. Insgesamt waren es rund 1.700 Akten mit durchschnittlich 300 Blatt, die in der Zentrale 30 Regalmeter in Anspruch nahmen.

„Bei Mitarbeiterdarlehensakten handelt es sich natürlich um besonders sensible Daten und wir mussten sicherstellen, dass diese im ZDA der Finanz Informatik vor unerlaubtem Zugriff geschützt sind“, erläutert Peter Tack aus der Abteilung Projektorganisation der Sparkasse und ergänzt: „Auf Anfrage erhielten wir dazu vom Deutschen Sparkassen- und Giroverband die Information, dass es für Mitarbeiterdarlehen im ZDA vier spezielle Dokumententypen gibt, beispielsweise für Beschlüsse oder die Darlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse. Für diese können gezielt Rechte in OSP vergeben werden, um nur bestimmten Mitarbeitern den Zugriff zu gestatten.“

Mit diesem Wissen trat Peter Tack, der das Projekt leitete, an TROPPER heran. Die Projektbeteiligten führten zunächst einen gemeinsamen Workshop durch, in dem die Rahmenbedingungen definiert wurden. Demnach sollte TROPPER das Projekt komplett übernehmen – von der Abholung der Akten über deren Verarbeitung und den Import der Digitalisate in das ZDA bis hin zur datenschutzgerechten Vernichtung der Papierdokumente. Darüber hinaus wurde festgelegt, dass die Unterlagen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen, Sicherheiten und Beschlüssen jeweils als PDF-Datei zur Verfügung gestellt und mit dem entsprechenden Dokumententyp klassifiziert werden sollen. Der Schriftverkehr sollte dagegen jeweils in einer Datei zusammengefasst werden. Darüber hinaus wurde vereinbart, dass für den Austausch sensibler Daten ein sicherer Datenraum der Finanz Informatik genutzt werden soll.

Nach Festlegung der Rahmenbedingungen digitalisierte TROPPER zunächst zehn Musterakten in einer Nullserie. Die Sparkasse Essen prüfte diese und gab anschließend aufgrund der einwandfreien Qualität der Digitalisate grünes Licht für die Digitalisierung aller Mitarbeiterkreditakten.

TROPPER holte daraufhin in drei Chargen die Akten bei der Sparkasse Essen ab und transportierte sie in feuerfesten, fest verschlossenen und verplombten Containern zu seinem Produktionsstandort nach Leverkusen. Unterlagen wie Urkunden, die weiterhin in Papierform aufzubewahren sind, gab der Dienstleister zurück. In stets aktuellen Listen konnten die Projektbeteiligten zu jeder Zeit einsehen, welche Akten sich gerade bei TROPPER zur Verarbeitung befanden und welche bereits in das System der Finanz Informatik übertragen worden waren. Dies war vor allem dann hilfreich, wenn Mitarbeiter eine neue Finanzierung beantragten.

„Das kam im Projektverlauf immer mal wieder vor und wir konnten dann schnell ermitteln, wo sich die Akte gerade befand“, erklärt Peter Tack. „Wenn sie bei TROPPER war, haben wir darum gebeten, sie vorzuziehen. Auch das funktionierte reibungslos und spätestens am nächsten Tag hatten wir die Akte im ZDA sicheren Datenraum der Finanz Informatik und konnten damit arbeiten.“

Die Dokumente wurden von Mitarbeitern der TROPPER DATA SERVICE AG klassifiziert, die sowohl über das notwendige bankspezifische Know-how als auch über langjährige Erfahrung im Umgang mit Kreditakten verfügen. Danach erfolgte eine sorgfältige Qualitätssicherung. Anschließend importierte der Dienstleister die Dokumente über eine zertifizierte Schnittstelle in das OSPlus/ZDA der Finanz Informatik. Nach schriftlicher Freigabe durch die Sparkasse wurden die definierten papierbasierten Dokumente gemäß den Vorgaben der DSGVO vernichtet.

Heute profitieren die Mitarbeiter der Sparkasse Essen insbesondere davon, dass alle Dokumente zentral im ZDA vorliegen und sie direkt darauf zugreifen können. Dadurch entfallen Wegezeiten zu den Archivschränken und in der Zentrale konnte zusätzlicher Platz geschaffen werden.

„Wir waren auch bei diesem Projekt mit der Zusammenarbeit mit TROPPER sehr zufrieden. Dabei überzeugte uns vor allem der qualitativ hochwertige Ansatz und würden deshalb das Unternehmen bei jedem weiteren großen Digitalisierungsprojekt erneut beauftragen“, resümiert Peter Tack.


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E-Rechnungen im internationalen Kontext

Laut einem Bericht der Europäischen Kommission sind den Mitgliedstaaten im Jahr 2020 Mehrwertsteuereinnahmen in Höhe von 93 Milliarden Euro entgangen – nach vorsichtigen Schätzungen kann ein Viertel davon direkt auf Mehrwertsteuerbetrug im Zusammenhang mit dem innergemeinschaftlichen Handel zurückgeführt werden. Um diese Mehrwertsteuerlücke nachhaltig zu schließen und gleichzeitig das europäische Steuersystem zu modernisieren, hat die Kommission die Initiative VAT in the Digital Age (ViDA) ins Leben gerufen. Deren wichtigste Maßnahme ist die Einführung eines neuen Steuermeldesystems auf Basis der elektronischen Rechnungsstellung zwischen Unternehmen. Die Frist für die Umsetzung innerhalb Deutschlands ist nach derzeitigem Stand der 1. Januar 2028. Allerdings ist die E-Rechnungspflicht auch auf innergemeinschaftliche Transaktionen innerhalb der EU ausgelegt. Aufgrund unterschiedlicher Rechnungsformate, Übertragungswege und Verordnungen kommen für hiesige international tätige Unternehmen also weitere Herausforderungen hinzu.

E-Invoicing kommt europaweit unterschiedlich gut voran

Bei der Umsetzung der E-Invoicing-Pflicht sind die EU-Mitgliedstaaten unterschiedlich weit, wie die folgenden drei Beispiele zeigen.

  • Vorreiter ist Italien. Hier müssen Unternehmen bereits seit dem 1. Januar 2019 zwingend elektronische Rechnungen im Format FatturaPA ausstellen und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen.
  • In Frankreich müssen ab September 2026 alle Unternehmen in der Lage sein, Rechnungen in elektronischer Form zu empfangen – für große und mittlere Unternehmen besteht zudem eine Ausstellungspflicht. Ab September 2027 sind dann auch KMU und Kleinstunternehmen verpflichtet, elektronische Rechnungen auszustellen. Zu den wichtigsten Formaten gehören:
    • Factur-X (entspricht dem deutschen ZUGFeRD-Format),
    • UBL (Universal Business Language), das auf XML basiert, und
    • CII (Cross Industry Invoice), das ebenfalls XML als Grundlage hat.
  • In Polen wiederum lautete der ursprüngliche Plan, eine zentrale staatliche Plattform für die Ausstellung und den Empfang elektronischer Rechnungen (KSeF) am 1. Juli 2024 einzuführen, was jedoch aufgrund festgestellter Mängel verschoben wurde. Laut polnischem Finanzministerium soll die elektronische Rechnungsstellung nun ab 2026 schrittweise für alle Unternehmen verpflichtend sein.

Diese drei Beispiele zeigen, dass international agierende Unternehmen ihre Eingangsrechnungen in unterschiedlichen Formaten und auf vielerlei Wegen erhalten, wie folgende Grafik verdeutlicht.

Status Quo beim Rechnungsaustausch

Ganzheitliches Rechnungsmanagement

Bei der Bewältigung der damit verbundenen komplexen Herausforderungen können wir Sie umfassend unterstützen. Dazu kombinieren wir unser fundiertes Know-how und unsere langjährige Erfahrung im Bereich der Rechnungseingangsverarbeitung mit den fortschrittlichen Lösungen unseres Partners Insiders Technologies. Diese Verbindung ermöglicht es uns,

  • E-Rechnungen aus Portalen (z. B. Peppol oder Lieferantenportalen) und anderen Kanälen abzuholen,
  • alle in Europa gängigen E-Rechnungsformate sowie in den Übergangszeiten einfache PDF-Dateien und Papierrechnungen zu verarbeiten,
  • zu XML-Datensätzen einen Sichtbeleg zu erstellen,
  • neue Versionen der Rechnungsdatenstandards sowie gesetzliche Änderungen sofort umzusetzen und
  • Datensätze in das jeweilige ERP-Format zu konvertieren.

Darüber hinaus beinhaltet unser Service zahlreiche Prozesse, mit denen wir die Rechnungsdaten

  • prüfen, validieren und anreichern sowie
  • mit den jeweiligen Bestell- und Stammdaten abgleichen.

Dabei verlassen wir uns nicht allein auf ausgereifte KI-Technologien, sondern lassen deren Ergebnisse durch unsere qualifizierten Mitarbeiter (Human in the loop) verifizieren.

Wenn auch Sie im Rahmen der bevorstehenden E-Rechnungspflicht ein ganzheitliches Rechnungsmanagement umsetzen möchten, dann freuen wir uns auf Ihre Kontaktaufnahme für ein erstes, unverbindliches Beratungsgespräch.


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Den hybriden Rechnungsempfang managen

Mit Inkrafttreten der E-Rechnungspflicht am 1. Januar 2025 müssen Unternehmen in der Lage sein, elektronische Rechnungen zu empfangen. Was in der Theorie zunächst einfach klingt, bringt in der Praxis eine ganze Reihe von Aspekten mit sich, die dabei beachtet werden müssen. Insbesondere aufgrund der Tatsache, dass der Gesetzgeber für den Versand von E-Rechnungen Übergangsfristen von zwei bzw. drei Jahren eingeräumt hat.

Papierbelege, PDF-Dateien, ZUGFeRD- und XRechnungen empfangen

Es ist davon auszugehen, dass nicht alle Unternehmen zum Stichtag 1. Januar 2025 ihre Ausgangsrechnungen als XRechnung und im ZUGFeRD-Format versenden. Kunden stehen somit vor der Herausforderung, unterschiedlichste Formate empfangen und verarbeiten zu müssen. Unser Dienstleistungsportfolio bietet hierfür die passende Unterstützung.

  • Mit unseren Hochleistungsscannern digitalisieren wir die Papierrechnungen.
  • Elektronisch zugestellte Eingangsrechnungen erhalten wir über ein E-Mail-Postfach.
  • Sofern Lieferanten elektronische Rechnungen über ein Portal, z. B. Peppol, zur Verfügung stellen, holen wir diese von dort ab.
  • Buchungsrelevante Informationen – wie Kreditor, Rechnungs- und Leistungsdatum, Betrag und Kontoverbindung, Positionsdaten, Steuersätze, Währung, Zahlungsziel und vieles mehr – werden von uns ausgelesen.
  • Mithilfe der Insiders-Lösung smart INVOICE visualisieren wir eingehende XRechnungen als PDF.
  • Bei ZUGFeRD-Rechnungen prüfen wir, ob der eingebettete XML-Datensatz mit den Daten der PDF-Datei übereinstimmt.
  • Die eingehenden Rechnungen werden dann formell nach den Kriterien des Umsatzsteuergesetzes geprüft.
  • Anschließend folgt die Validierung der ausgelesenen buchungsrelevanten Daten sowie optional deren Abgleich mit den Stammdaten.
  • Falls die Bestelleingänge noch in Papierform vorliegen, digitalisieren wir diese auf Wunsch ebenfalls und gleichen sie mit den entsprechenden Rechnungen ab.
  • Die validierten Rechnungsdaten konvertieren wir in das Format der kundenseitig eingesetzten ERP- oder Finanzbuchhaltungslösung, reichern diese um zusätzliche Informationen an und übertragen diese inklusive der digitalen Rechnungen in das Archivsystem des Kunden.

Die bevorstehende E-Rechnungspflicht stellt für Unternehmen eine große Herausforderung dar, weil sie dann mit unterschiedlichsten Rechnungsformaten konfrontiert sein werden. Wir zentralisieren für unsere Kunden den hybriden Rechnungseingang und verarbeiten die Belege unabhängig von ihrem Format. Dabei sind wir in der Lage, neben ZUGFeRD- und XRechnungen auch viele weitere länderspezifische Formate zu verarbeiten.

Nehmen Sie schon heute mit uns Kontakt auf, um bestens für die kommende E-Rechnungspflicht gerüstet zu sein.


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Einladung zum Webinar E-Rechnungspflicht

Im März 2024 haben Bundestag und Bundesrat das Wachstumschancengesetz verabschiedet. Ziel des Gesetzes ist es, Unternehmen steuerlich zu entlasten, sie von bürokratischen Hürden zu befreien und die Rahmenbedingungen für Investitionen und Innovationen zu verbessern. Ein Baustein ist die Einführung der E-Rechnung.

Schon in knapp 6 Monaten ist es soweit!

Ab dem 01. Januar 2025 müssen Unternehmen B2B-Rechnungen elektronisch empfangen und verarbeiten können. Da hiermit eine Reihe von Vorgaben einhergehen, gibt es viele Fragen zur Einführung sowie der organisatorischen und technischen Umsetzung der E-Rechnung.

  • Was bedeutet die E-Rechnungs-Pflicht konkret für mein Unternehmen?
  • Was fällt unter eine E-Rechnung im Rahmen des Wachstumschancengesetz (und was nicht)?
  • Welche Übergangsregelungen gibt es und gelten diese auch für mein Unternehmen?
  • Welche Ausnahmeregelungen gelten?
  • Welche Rechnungsformate sind ab dem 1. Januar 2025 zulässig?
  • Wie funktioniert der elektronische Rechnungsversand und -empfang?
  • Welche Vorteile ergeben sich aus der E-Rechnung und wie kann TROPPER DATA SERVICE uns unterstützen?

Im Rahmen unserer Webinare gehen wir intensiv auf alle Fragen ein und zeigen konkrete Lösungsszenarien für Ihr Unternehmen auf.

Folgende Termine haben wir für Sie reserviert:

  • Mittwoch, 24.Juli 2024: 10:00 - 11:00 Uhr
  • Mittwoch, 07. August 2024: 10:00 - 11:00 Uhr
  • Dienstag, 15. Oktober 2024: 10:00 - 11:00 Uhr

Wir machen Sie fit für die E-Rechnungspflicht und freuen uns auf Ihre Anmeldung!

Bitte senden Sie uns Ihre Anmeldung an: info@tropper.de. Sie erhalten dann umgehend die Zugangsdaten zum Webinar.

Die Teilnahme an den Webinaren ist kostenlos.


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Hintergründe zur E-Rechnungspflicht ab 2025

Ab dem 1. Januar 2025 sind B2B-Unternehmen bis auf wenige Ausnahmen dazu verpflichtet, elektronische Rechnungen zu versenden und zu empfangen. Die entsprechenden Hintergründe fassen wir in diesem Beitrag prägnant zusammen.

Wachstumschancengesetz schreibt E-Rechnungen vor

Im März 2024 verabschiedeten Bundestag und Bundesrat das Wachstumschancengesetz, das im Einklang mit der „VAT in the Digital Age“ (ViDA)-Initiative der Europäischen Kommission steht. Ziel des Gesetzes ist, Unternehmen steuerlich zu entlasten, sie von bürokratischen Hürden zu befreien und die Rahmenbedingungen für Investitionen und Innovationen zu verbessern. Ein Beitrag hierzu ist auch die Einführung der verpflichtenden E-Rechnung.

Was ist eine E-Rechnung?

Eine E-Rechnung stellt Rechnungsinhalte in einem strukturierten, maschinenlesbaren und standardisierten Datensatz gem. EN-16931 dar. In Deutschland leisten dies laut Stellungnahme des Bundesministeriums der Finanzen XRechnungen sowie ZUGFeRD-Rechnungen in der jeweils aktuellen Version. Darüber hinaus gibt es in anderen Ländern zahlreiche weitere der Norm entsprechende Formate (z. B. Factur-X und FatturaPA).
Wichtig: Einfache PDF-Dateien auch mit OCR-Texterkennung sind keine elektronischen Rechnungen. EDI-Rechnungen können nach aktuellem Stand bis 31.12.2027 weiterhin gesendet und empfangen werden.

Worin unterscheiden sich die Formate XRechnung und ZUGFeRD?

Eine XRechnung besteht aus einem XML-Datensatz, der die Rechnungsdaten enthält und nicht von Menschen lesbar ist. Zur Prüfung und Freigabe der Rechnung muss diese vom Rechnungsempfänger visualisiert werden, was einen zusätzlichen Schritt erfordert Der Standard wird von der Koordinierungsstelle für IT-Standards (KoSIT) im Auftrag des IT-Planungsrats betrieben.
Hingegen ist ZUGFeRD ein hybrides Format, das in einer PDF/A-3-Datei die strukturierten Rechnungsdaten als XML-Datensatz integriert. Es wurde vom Forum elektronische Rechnung Deutschland (FeRD) – mit Unterstützung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie – für den elektronischen Rechnungsdatenaustausch entwickelt.

Welche Übergangsregelungen gelten im Rahmen der E-Rechnungspflicht?

Der Gesetzgeber hat für die Ausstellung von E-Rechnungen eine Übergangsfrist von zwei bzw. bei Kleinunternehmen mit einem Vorjahresumsatz von maximal 800.000 Euro von drei Jahren eingeräumt. In diesem Zeitraum sind Rechnungen auf Papier sowie als einfache PDF-Datei mit Zustimmung des Empfängers weiterhin zulässig. Aber: Alle Unternehmen im B2B-Bereich müssen ab dem 1. Januar 2025 in der Lage sein, E-Rechnungen empfangen und verarbeiten zu können. Daher sollten Unternehmen die verbleibende Zeit bis zum Jahresende nutzen, um auf die bevorstehende E-Rechnungspflicht empfängerseitig vorbereitet zu sein.

Wir von TROPPER beraten und unterstützen Sie umfassend bei der Umsetzung der E-Rechnungspflicht. Dafür übernehmen wir den gesamten Prozess – vom Empfang der Rechnung bzw. der Anbindung an die verschiedensten Portale (wie z. B. Peppol oder Lieferantenportale), über die Validierung der buchungsrelevanten Daten sowie den Abgleich mit Bestellungen und Stammdaten, bis hin zur Konvertierung der Rechnungsdaten in das Zielformat Ihres Folgesystems.

Sind Sie neugierig geworden? Dann freuen wir uns auf Ihre Kontaktaufnahme.


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TROPPER DATA SERVICE ist neues Mitglied im Verband elektronische Rechnung (VeR)

München. Neuzuwachs beim VeR: Mit mehr als 50 Jahren Erfahrung im Bereich der Dokumentenverarbeitung offeriert der Prozessoptimierer TROPPER DATA SERVICE ein skalierbares Full-Service-Angebot rund um die bevorstehende Umsetzung der E-Rechnungspflicht. Um über aktuelle Gesetzesänderungen stets auf dem aktuellen Stand zu sein, hat sich das Unternehmen nun dem Verband elektronische Rechnung (VeR) angeschlossen. Die Verbandsgemeinschaft wiederum profitiert damit von der langjährigen Expertise in der Prozessoptimierung bei der Verarbeitung eingehender Rechnungen.

„Mit dem Start der verbindlichen E-Rechnung im B2B-Bereich ab Januar 2025 steigt der Druck auf die knapp 3,5 Millionen deutschen Unternehmen und Selbstständigen, sich entsprechend technisch wie prozessseitig zu rüsten – und das möglichst zeitnah. Als Fachverband der deutschen E-Invoicing-Branche tun wir und unsere Mitglieder daher alles, um möglichst viele Unternehmen rechtzeitig und zukunftssicher auf die E-Rechnungspflicht vorzubereiten. Mit Tropper Data Service begrüßen wir einen weiteren erfahrenen Mitstreiter in unseren Reihen und freuen uns ganz besonders auf die gemeinsame Arbeit in den nächsten Monaten“, erklärt VeR-Vorstandsvorsitzender Ivo Moszynski.

Die TROPPER DATA SERVICE AG hat sich zum Ziel gesetzt, Unternehmen bei der Umstellung auf E-Rechnungen umfassend zu unterstützen. Bodo Boer, Direktor Vertrieb des Dienstleisters, betont: „Mit Umsetzung der E-Rechnungspflicht erhalten Unternehmen ihre Lieferantenrechnungen zwar digital und in einem strukturierten Format. Wer aber glaubt, dass sich dadurch deren Verarbeitung automatisch beschleunigt, täuscht sich.“ So müssen beispielsweise XRechnungen visualisiert und ZUGFeRD-Rechnungen geprüft werden, ob der eingebettete XML-Datensatz mit den Angaben der PDF-Datei übereinstimmt. Vor allem aber sind zahlreiche weitere Schritte erforderlich, um elektronische Rechnungen im Idealfall dunkel zu verarbeiten.

Rundum-Service von TROPPER
Genau hierauf richtet sich das Angebot von TROPPER DATA SERVICE. Der Dokumentendienstleister übernimmt den kompletten Prozess vom Empfang der Rechnung beziehungsweise dem Herunterladen aus unterschiedlichsten Portalen wie etwa Peppol oder Lieferantenportalen über die Validierung buchungsrelevanter Daten sowie den Abgleich mit Bestellungen und Stammdaten bis hin zur Konvertierung der Rechnungsdaten in das entsprechende Zielformat des Folgesystems. Dabei ist das Unternehmen in der Lage, neben XRechnungen und ZUGFeRD-Rechnungen auch viele andere länderspezifische Formate zu verarbeiten. Bodo Boer erläutert: „In den europäischen Ländern haben sich mittlerweile diverse Formate etabliert, die jeweils individuell strukturiert sind und über unterschiedliche Portale zur Verfügung gestellt werden. Daher kann die Umstellung auf E-Rechnungen technisch sehr aufwändig sein, wenn Unternehmen dies allein bewerkstelligen.“

Verpflichtende E-Rechnung für B2B-Unternehmen kommt in wenigen Monaten
In vielen europäischen Ländern bereits etabliert, wird auch in Deutschland die elektronische Rechnung schon bald von der digitalen Ausnahme zur verpflichtenden Norm. Und das sprichwörtlich. Denn schon am 1. Januar 2025 startet der mehrstufige Prozess zur Einführung der verpflichtenden elektronischen Rechnung für (nahezu) alle B2B-Geschäfte in Deutschland. Bis 2028 soll der Umstellungsprozess dann abgeschlossen und der deutsche B2B-Rechnungsaustausch komplett auf die E-Rechnung umgestellt sein. Damit folgt Deutschland nicht nur den Vorgaben der europäischen ViDA-Initiative – man ist sogar deutlich schneller.

Weitere Informationen zum Expertenverband VeR, seinen Mitgliedern und der E-Rechnung in Deutschland erhalten Sie unter www.verband-e-rechnung.org.


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TROPPER verbannt Papierakten aus der Personalabteilung der Aktion Mensch

Die Aktion Mensch beschäftigt an ihrem Standort in Bonn rund 300 Mitarbeitende, deren Personalakten lange Zeit papierbasiert aufbewahrt wurden. Dies bedeutete einen hohen Platzbedarf und führte zu langen Wege- und Suchzeiten. Hinzu kamen sogenannte redundante Schattenakten, die sich zusätzlich – digital geführt – auf den Laufwerken der HR-Mitarbeitenden befanden.

„Wir wollten schon lange unsere Personalakten digitalisieren, aber immer kam etwas dazwischen“, erzählt Jan Dobrig, HR Business Partner bei der Aktion Mensch. „Als wir dann im Jahr 2021 auf das Personalmanagement-System Personio umgestiegen sind, haben wir dies als Initialzündung genutzt und das Projekt in Angriff genommen.“ Die neue Lösung beinhaltet zahlreiche Funktionen, mit denen beispielsweise Dokumente digital unterschrieben und direkt im System abgelegt werden können. Damit die HR-Verantwortlichen und die Führungskräfte eine vollständige Sicht auf die Personaldokumente haben, sollten neben den nun neu erzeugten Dateien auch die Bestandsunterlagen digitalisiert in Personio vorliegen.

Als die Entscheidung getroffen war, die Personalakten zu digitalisieren, bereitete die Aktion Mensch diese für das Unterfangen vor. Insgesamt handelte es sich um 13.000 Dokumente, die teilweise von Klammern oder Tackernadeln befreit bzw. aus Klarsichthüllen entnommen wurden. Bei der anschließenden Suche nach einem passenden Dienstleister ist die Organisation aufgrund der räumlichen Nähe auf das Unternehmen TROPPER DATA SERVICE AG aufmerksam geworden. „Wir haben uns auch andere Dienstleister angeschaut, doch TROPPER konnte unsere Anforderungen am besten erfüllen und so haben wir uns dann auch für sie entschieden“, erläutert Jan Dobrig, der das Projekt leitete, und fügt hinzu: „Wichtig war uns vor allem, dass jedes Dokument einer PDF-Datei entsprechen sollte, was einen einfachen Import in Personio gewährleistet.“

Projektstart war Ende August 2023. TROPPER stellte der Aktion Mensch Sicherheitsbehälter zur Verfügung, die die Organisation mit den Personalakten befüllte. Diese holte der Dienstleister ab und transportierte sie zum Produktionsstandort nach Leverkusen. Dort wurden die Dokumente gescannt, klassifiziert und als im Volltext durchsuchbare, farbige PDF-Dateien gespeichert. Zudem sorgte TROPPER dafür, dass alle Dateien eindeutig mit der jeweiligen E-Mail-Adresse der Mitarbeitenden, deren Personalnummer und der Dokumentenkategorie bezeichnet wurden. Sämtliche Dateien konnte die Aktion Mensch anschließend aus einem geschützten Cloud-Bereich herunterladen und problemlos in Personio importieren.

Das Projekt war Mitte Dezember 2023 abgeschlossen. Seitdem können die Mitarbeitenden in der Personalabteilung der Aktion Mensch auf die Personalakten oder auch deren einzelne Dokumente direkt in Personio zugreifen. Dabei wird in dem Personalmanagement-System über die Vergabe von Rollen und Rechten definiert, wer welche Unterlagen einsehen darf. „Die Arbeit ist nun viel angenehmer und vor allem auch deutlich effizienter“, so Jan Dobrig. „Die bisherigen Wege- und Suchzeiten sind entfallen und wir können unseren Mitarbeitenden auf Knopfdruck gewünschte Informationen zur Verfügung stellen.“ Im Tagesgeschäft neu entstehende Dokumente werden weitgehend digital angefertigt und gelangen direkt in das Personalmanagement-System. Die wenigen Dokumente, die die Aktion Mensch noch analog erhält, werden in Eigenregie gescannt.

„Die Zusammenarbeit mit TROPPER war sehr unkompliziert und wir standen mit deren Projektleiter in engem Austausch. Detailfragen über die Beschaffenheit der Digitalisate und die Aktenstruktur haben wir im Vorfeld geklärt. So waren die Parameter für ein erfolgreiches Projekt für alle Beteiligten definiert, was auch für einen zügigen Ablauf ohne Zwischenfälle sorgte“, fasst Jan Dobrig zusammen.

Über die Aktion Mensch:
Die Aktion Mensch ist die größte private Förderorganisation im sozialen Bereich in Deutschland. Seit ihrer Gründung im Jahr 1964 hat sie mehr als fünf Milliarden Euro an soziale Projekte weitergegeben. Ziel der Aktion Mensch ist, die Lebensbedingungen von Menschen mit Behinderung, Kindern und Jugendlichen zu verbessern und das selbstverständliche Miteinander in der Gesellschaft zu fördern. Mit den Einnahmen aus ihrer Lotterie unterstützt die Aktion Mensch jeden Monat bis zu 1.000 Projekte. Möglich machen dies rund vier Millionen Lotterieteilnehmer*innen. Zu den Mitgliedern gehören: ZDF, Arbeiterwohlfahrt, Caritas, Deutsches Rotes Kreuz, Diakonie, Paritätischer Gesamtverband und die Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland. Seit Anfang 2014 ist Rudi Cerne ehrenamtlicher Botschafter der Aktion Mensch.
Weitere Informationen: www.aktion-mensch.de