Damit Unternehmen die Vorsteuer aus ihren Eingangsrechnungen geltend machen können, müssen diese gesetzliche Pflichtangaben beinhalten. So fasst es der Digitalverband Bitkom in seinem fünften Merksatz zu elektronischen Rechnungen zusammen. Die Regelung gilt sowohl für Papierrechnungen als auch für elektronisch zugestellte. Dokumentendienstleister können im Auftrag ihrer Kunden prüfen, ob diese Pflichtangaben nach § 14 Absatz 4 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) in den Rechnungen enthalten sind.
Was gehört zu den Pflichtangaben auf Rechnungen?
Folgende Bestandteile sind anzugeben:
- Name und Anschrift des Leistungsempfängers und -erbringers
- Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Leistungserbringers
- Einmalige, fortlaufende Rechnungsnummer
- Art und Umfang der Leistung bzw. der Waren
- Liefertermin bzw. Zeitpunkt der Leistung
- Umsatzsteuer bzw. Hinweis auf Befreiung
- Eventuelle Preisminderungen
Bei elektronischen Rechnungen sorgt unser Partner OPTIMAL SYSTEMS übrigens dafür, dass diese Angaben für das menschliche Auge lesbar sind.
Dokumentendienstleister können die Rechnungsprüfung übernehmen
Um sich von der Pflicht zur Rechnungsprüfung zu befreien, können Unternehmen diese Aufgabe an einen Dokumentendienstleister delegieren. Er kontrolliert, ob die oben genannten erforderlichen Angaben enthalten sind, und gleicht die Rechnungsinhalte darüber hinaus gegen Bestell- sowie Lieferantendaten ab.
Auch wir bei TROPPER übernehmen diese Prüfung selbstverständlich auf Kundenwunsch. Dabei können Sie wählen, ob Sie Ihre papierbasierten Rechnungen an ein Postfach liefern lassen, das wir leeren, oder wir die Unterlagen direkt bei Ihnen abholen. Zudem richten wir bei uns ein E-Mail-Postfach ein, sodass wir auch Ihre elektronischen Rechnungen erhalten und verarbeiten können. So fungieren wir als zentrale Sammelstelle für sämtliche Rechnungen – unabhängig davon, ob sie auf Papier ausgestellt oder elektronisch versendet werden.
Unser Service rund um die Rechnungseingangsverarbeitung sorgt somit für Rechtssicherheit und befreit Ihre Mitarbeitenden von lästigen Routineaufgaben.
Wenn auch Sie die Prüfung Ihrer Eingangsrechnungen an uns delegieren wollen, dann freuen wir uns auf Ihre Kontaktaufnahme.
Entdecken Sie weitere Blogbeiträge von TROPPER DATA SERVICE
Digitaler Posteingang – selber machen oder outsourcen?
Sollten Unternehmen die Digitalisierung des Posteingangs in Eigenregie durchführen oder an einen Dienstleister outsourcen?
Elektronische Rechnungen sind technologieneutral
In einem weiteren gemeinsamen Beitrag mit unserem Partner OPTIMAL SYSTEMS widmen wir uns der Technologieneutralität elektronischer Rechnungen.
TROPPER setzt komplexes Digitalisierungsprojekt für die Landesbank Berlin AG um
Die TROPPER DATA SERVICE AG hat ein umfangreiches Digitalisierungsprojekt für die Landesbank Berlin AG erfolgreich umgesetzt.
Mythen und Fakten rund um die E-Rechnungspflicht
Über die E-Rechnungspflicht wird derzeit viel diskutiert und leider verunsichern einige Anbieter Unternehmen mit falschen Aussagen.
TROPPER veröffentlicht Checkliste zur digitalen Personalakte
Leverkusen. Die TROPPER DATA SERVICE AG gibt Unternehmen und Organisationen kostenlos nützliche Tipps zum Thema Personalakte an die Hand. Die Experten für Input- und Dokumenten-Management haben eine…