Damit Unternehmen die Vorsteuer aus ihren Eingangsrechnungen geltend machen können, müssen diese gesetzliche Pflichtangaben beinhalten. So fasst es der Digitalverband Bitkom in seinem fünften Merksatz zu elektronischen Rechnungen zusammen. Die Regelung gilt sowohl für Papierrechnungen als auch für elektronisch zugestellte. Dokumentendienstleister können im Auftrag ihrer Kunden prüfen, ob diese Pflichtangaben nach § 14 Absatz 4 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) in den Rechnungen enthalten sind.
Was gehört zu den Pflichtangaben auf Rechnungen?
Folgende Bestandteile sind anzugeben:
- Name und Anschrift des Leistungsempfängers und -erbringers
- Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Leistungserbringers
- Einmalige, fortlaufende Rechnungsnummer
- Art und Umfang der Leistung bzw. der Waren
- Liefertermin bzw. Zeitpunkt der Leistung
- Umsatzsteuer bzw. Hinweis auf Befreiung
- Eventuelle Preisminderungen
Bei elektronischen Rechnungen sorgt unser Partner OPTIMAL SYSTEMS übrigens dafür, dass diese Angaben für das menschliche Auge lesbar sind.
Dokumentendienstleister können die Rechnungsprüfung übernehmen
Um sich von der Pflicht zur Rechnungsprüfung zu befreien, können Unternehmen diese Aufgabe an einen Dokumentendienstleister delegieren. Er kontrolliert, ob die oben genannten erforderlichen Angaben enthalten sind, und gleicht die Rechnungsinhalte darüber hinaus gegen Bestell- sowie Lieferantendaten ab.
Auch wir bei TROPPER übernehmen diese Prüfung selbstverständlich auf Kundenwunsch. Dabei können Sie wählen, ob Sie Ihre papierbasierten Rechnungen an ein Postfach liefern lassen, das wir leeren, oder wir die Unterlagen direkt bei Ihnen abholen. Zudem richten wir bei uns ein E-Mail-Postfach ein, sodass wir auch Ihre elektronischen Rechnungen erhalten und verarbeiten können. So fungieren wir als zentrale Sammelstelle für sämtliche Rechnungen – unabhängig davon, ob sie auf Papier ausgestellt oder elektronisch versendet werden.
Unser Service rund um die Rechnungseingangsverarbeitung sorgt somit für Rechtssicherheit und befreit Ihre Mitarbeitenden von lästigen Routineaufgaben.
Wenn auch Sie die Prüfung Ihrer Eingangsrechnungen an uns delegieren wollen, dann freuen wir uns auf Ihre Kontaktaufnahme.
Entdecken Sie weitere Blogbeiträge von TROPPER DATA SERVICE
So können Unternehmen die Digitalisierung vorantreiben
Eine vom Digitalverband Bitkom veröffentlichte Studie hat ergeben, dass knapp die Hälfte der Unternehmen Probleme haben, die Digitalisierung zu bewältigen.
Digitalisierungsprojekte: Gute Vorbereitung ist die halbe Miete
Bei der Auswahl eines geeigneten Scandienstleisters sollten Unternehmen auf einige wesentliche Kriterien zurückgreifen.
Neue Inhalte, funktionales Design: Website der TROPPER DATA SERVICE AG in neuem Gewand
Leverkusen. Die TROPPER DATA SERVICE AG hat ihre Internet-Präsenz neu gestaltet. Die komplett überarbeitete Website informiert neben dem eigenen Leistungsspektrum umfassend über sämtliche Facetten…
Unter die Haube geschaut: Posteingangsverarbeitung
Unser Account-Manager Gerin Mönning erklärt, wie Unternehmen das Maximum aus der digitalen Posteingangsverarbeitung herausholen können.
Digitalisierung hilft Unternehmen durch die Krise
Leverkusen. Corona hat gezeigt, dass es keine Alternative zur Digitalisierung gibt. Unternehmen, die noch mit Papier arbeiten, müssen handeln. Bodo Boer, Direktor Vertrieb der TROPPER DATA SERVICE…